8748. AN DEN GENERALLIEUTENANT HERZOG VON BRAUNSCHWEIG-BEVERN IN ZITTAU.

Dresden, 19. März 1757.

Durchlauchtiger Fürst, freundlich geliebter Vetter. Ew. Liebden werden aus der Anlage zu ersehen belieben, was Mir der Generalmajor von Knobloch aus seinen erhaltenen Nachrichten aus Böhmen von dem Marsch verschiedener feindlichen Regimenter nach den Gegenden von Zittau gemeldet hat. Da je mehr und mehr sich darthut, dass der Feind einen Coup auf Zittau meditiret,389-3 so ist auch von Seiten Ew. Liebden deshalb nichts mehr zu versäumen, vielmehr haben Dieselbe Sich nur sogleich zusammenzuziehen und zusammenzuhalten, denn Ich glaube, dass der Feind nächster Tagen auf Dieselbe wird was unter<390>nehmen wollen und recht stark kommen wird. Was in Lauban und Greifenberg zurückstehet, können Ew. Liebden nur alles an Sich ziehen, auf dass Dieselbe recht en force sein; es ist auch nothwendig, dass Dieselbe Ihre Einrichtung so machen, dass Sie gleich en ordre de bataille kantoniren, damit, wenn der Feind kommet, die Regimenter in Zeit von drei Stunden höchstens zusammen seind und, in ordre de bataille schon formiret, dem Feind alsdenn recht stark gerade auf den Hals marschiren und tüchtig schlagen können; deshalb Ew. Liebden auch alles Geschütz und die schwere Canons bei Sich haben müssen. Ich lasse auch den Obristlieutenant von Pflug mit denen 4 leichten Escadrons Dragoner nach Bischofswerda marschiren; wenn Ew. Liebden auch diese an Sich ziehen wollen, dependiret es von Deroselben. Ich bin Ew. Liebden freundwilliger Vetter

Es ist gewisse nöthig, dass Sie anjetzo alle ersinnliche Précautions vorkehren, damit uns vor Eröffnung der Campagne kein Affront geschiehet, und setzen Sie die Regimenter in Kantonirquartiere en ordre de bataille, lassen nicht mehr als 3, höchstens 4 Bataillons in Zittau, so können Sie mit 16 Bataillons und 35 Escadrons, mit Pflug 39 Escadrons, dem Feind, wor er sich weiset, auf den Hals gehen und bringen ihn recht zurücke, dann wird Ruhe werden.

Friderich.

Nach der Ausfertigung. Der Zusatz eigenhändig.



389-3 Vergl. S. 386. 387.