<135> dieses höchst unjustificirliche Procede Se. Königl. Majestät bewogen hat, ermeldetem Dero Obristlieutenant von Mayr aufzugeben, par représaille deshalb wiederum einen oder andern zur Stadt Nürnberg behörigen zu arretiren und den oder dieselben als Geisel zu halten, bis der Magistrat obangeführten Hauptmann Meyer wiederum aus dem Oesterreichischen herbeigeschaffet und auf freien Fuss gestellet haben würde. Indess, da Se. Königl. Majestät allemal Gelegenheit genug haben, an einem der gefangenen österreichischen Officiers die rechtliche Représailles exerciren zu lassen, falls wider Vermuthen der wiener Hof sich beikommen lassen wollte, etwas ungebührliches an gedachtem Capitän von Meyer, als einem in Dero Diensten stehenden Officier, zu begehen und solchen anders als einen, obschon auf unerlaubte Art bekommenen, Kriegesgefangenen zu tractiren, so haben Se. Königl. Majestät auch hierunter Einem Edlen Magistrat ein Zeichen Dero gnädigst gutem Willen geben wollen, mithin Dero Obristlieutenant von Mayr beordert, dass, sobald gedachter Magistrat diejenige Neutralitätserklärung, so Se. Königl. Majestät verlangen, schriftlich oder allenfalls mündlich sub fide publica et magistrali gegeben haben wird, er sodann die von ihm arretirte, der Stadt Nürnberg zubehörige Personen wieder ihres Arrestes relaxiren und auf freien Fuss stellen soll. Womit dann Se. Königl. Majestät mehrgedachtem Magistrat mit allergnädigstem guten Willen und Propension beigethan verbleiben.

Friderich.

Nach dem Concept.


9054. AN DEN OBRISTLIEUTENANT VON MAYR.1

Im Lager bei Prag, 6. Juni 1757.

Da nach Abgang Meines gestrigen Schreibens an Euch2 der Magistrat zu Nürnberg annoch deren Obristlieutenant von Imhof an Mich exprès mit einem besondern Schreiben abgesandt und darin Euch sein bereits bekanntes Gesuch wegen Enthebung einer verlangten Neutralitätserklärung wiederholet hat, so habe Ich darauf demselben sowohl mündlich als schriftlich declariret,3 wie dass derselbe weder Ursache habe, sich solcher Neutralitätserklärung zu entziehen, noch auch vernünftiger Weise zu seinem und der Stadt eignem Besten sich solcher entziehen könne. Da nun erwähnter Abgeordneter auch solches nicht in Abrede sein können und nur allein Mir die besondere Situation der Stadt wegen ihrer verschiedenen Nachbarschaften vorgestellet hat, so habe Ich Mich gegen ihn dahin expliciret, dass allenfalls Ich Mich auch mit einem mündlichen Versprechen mehrgedachten Magistrats, dass



1 Das letzte Schreiben Mayr's vom 31. Mai ist aus Klein-Reuth bei Nürnberg datirt.

2 Dies Schreiben des Königs fehlt.

3 Vergl. Nr. 9052. 9053.