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rôle de médiateur. Voilà ce qui doit vous servir de direction à ce sujet, et dont vous ferez un bon usage.1

Federic.

Nach dem Concept.


9158. AN DEN GENERALFELDMARSCHALL VON LEHWALDT IM LAGER BEI INSTERBURG.

Leitmeritz, 3. Juli 1757.

Jch habe Euer Schreiben vom 19. voriges erhalten, nach dessen Einhalt dann nichts anders zu thun ist, als den Ausschlag derer Sachen mit denen Russen, und wie es darunter gehen wird, abzuwarten; da inzwischen Ich allhier alles thun werde, um Meinen lezthin gehabten Verlust zu repariren und Meinen Feinden nach aller Möglichkeit das Haupt zu bieten.

Beiläufig habe Ich Euch auch benachrichtigen wollen, wie dass letzthin das englische Ministerium dem russischen Gesandten2 zu London die formelle Declaration, bei Gelegenheit derjenigen, so der petersburgische Hof public gemachet, nämlich alle Meine Hafens in der Ostsee bloquiren und allen Handel nach solchen unterbrechen zu wollen3, gethan, wie Se. Grossbritannische Majestät Schlechterdinges in Conformité des 2. Articuls des mit Mir vorhin geschlossenen Tractats4 obligiret wären, sowohl das freie Commercium ihrer Unterthanen in der Ostsee zu protegiren, als auch Mich gegen die Projecte Meiner Feinde zu assistiren, wenn eine auswärtige Puissance ihre Truppen nach oder durch Teutschland schicken wollte;5 welche Declaration den dortigen russischen Gesandten sehr betreten haben soll.6

Eine gleiche Declaration wegen des freien Handels nach und aus Meinen Hafens in der Ostsee hat der dänische Hof den russischen und französischen Ministern7 allda gethan und, um den Nachdruck davon zu zeigen, sogleich die Ordre gegeben, seine ganze Flotte zu equipiren, um in die See zu laufen und sich denen Entreprisen der russischen Flotte zu opponiren.8

Friderich.

Nach dem Concept.



1 Am 3. Juli werden den Ministem Podewils und Finckenstein die Eröffnungen des Grafen Dehn und der Inhalt des obigen Immediaterlasses in Chiffern mitgetheilt, mit der Weisung, die vollste Verschwiegenheit zu bewahren, die Dechiffrirung von Finckenstein persönlich ausführen zu lassen, und, wenn es nöthig erscheint, dem Herrn von Häseler über einzelne Umstände weitere Aufklärung zugehen zu lassen.

2 Golizyn. Vergl. S. 34. 83; Bd. XIV, 502.

3 Vergl. S. 163.

4 Die Westminster-Convention vom 16. Januar 1756. Vergl. Bd. XII, 15. 16.

5 Die englische Declaration ist im Auszuge gedruckt: Danziger Beiträge. Bd. III, S. 21.

6 Nach dem Bericht Michell's, d. d. London 17. Juli 1757. Vergl. Nr. 9182.

7 Baron Korff und Herr von Ogier.

8 Nach dem Berichte Häseler's, d. d. Kopenhagen 21. Juni. Vergl. Nr. 9157.