<287> en attendant, en étroite correspondance avec Goltz,1 et qu'on accélère les choses au possible. Adieu.2
Federic.
Nach der Ausfertigung. Eigenhändig.
9254. AN DEN GENERALLIEUTENANT HERZOG VON BRAUNSCHWEIG-BEVERN IM LAGER BEI BAUTZEN.
[Weissenberg,] 4. [August 1757].
Sie müssen 4 Bataillons, 1 Dragonerregiment zur Bedeckung schicken bis zu Keithen; der muss bis Dresden transportiren und wann er alles zusammen hat, so kommt er mit sein ganz Corps nach Bautzen. Wegen die Kranken habe Ihnen schon heute beschieden.3
Wegen des Lagers, so bleibe bei der Meinung, dass es nach Enbers Riss kann genommen werden;4 es ist immer Zeit, sich in der Stadt zu retiriren. Die Communications zwischen die hohle Wege können anjetzo gleich durch Bauren gemacht werden. Dieses Corps5 hat nichts weiters zu thun, als Bautzen zu decken.
Wir nehmen auf 9 Tage Brod mit, und in die 6 ersten Tage muss alles decidiret seind. Adieu.
Friderich.
Nach der Ausfertigung. Eigenhändig.
9255. AN DEN GENERAL DER INFANTERIE PRINZ MORITZ VON ANHALT-DESSAU IM LAGER BEI COTTA.
[Weissenberg,] 4. [August 1757]
Ich kann mich unmöglich mit alle Ihre Schreiberei abgeben; ich bin nicht hier zu schreiben. Sie müssen Pirna und Dresden souteniren, damit gut. Kommt Ihnen was zu nahe, so gehen Sie die Leute auf den Hals und prügeln Sie ihnen das Leder voll, und haben Sie Geduld, dass ich hier fertig werde.
Friderich.
Nach der Ausfertigung im Herzogl. Haus- und Staatsarchiv zu Zerbst. Eigenhändig.
1 Vergl. S. 9250. S. 284.
2 In einem eigenhändigen Schreiben an Keith vom 5. August äussert der König die Erwartung, dass derselbe am 7. August gegen 1 Uhr Mittags in der Gegend von Weissenberg eintreffen werde.
3 Ein vorangehendes weniger erhebliches Schreiben an den Herzog; es ist das S. 286 in Anm. 7 erwähnte.
4 Vergl. Nr. 9252.
5 Das aus acht Bataillonen und einem Husarenregiment bestehende Corps, für welches das Lager bei Bautzen genommen werden sollte. Vergl. Nr. 9252. Das Commando erhielt nach dem Vormarsch Bevern's und Keith's der Generalmajor Rebentisch. Vergl. S. 303.