<417>tigen Lieferungen sowohl als zugleich einer Suspension d'armes, so darunter mit begriffen werden soll, antragen lassen. Gedachter Kammerdirector wird Ew. Liebden zugleich diejenigen Punkte1 zeigen, nach welchen sothane Convention getroffen werden soll. Da Ich denselben darauf beschieden habe, dass wenn sothaner Convention auch die Provinzien Magdeburg, das Mansfeldische, Hohensteinische und dahin gehörige Appartenances, insonderheit auch die Alte Mark mit inseriret und auf selbige mit extendiret würde, Ich von der Convention ganz wohl zufrieden sein und solche agreiren und genehm halten wollte, sowie solches das gedachtem Kammerdirector Dieterich mitgegebene Promemoria,2 so der etc. Dieterich an Ew. Liebden zeigen wird, mit mehreren besaget, so habe Ich Ew. Liebden solches hierdurch bekannt machen und deshalb zugleich dahin instruiren wollen, dass wenn Deroselben gedachte Convention dergestalt, wie Ich es in dem vorermeldeten Promemoria desiderire, eingerichtet und ausgefertiget, auch von dem Maréchal Duc de Richelieu unterschrieben zugesandt werden wird, sodann Ew. Liebden das zweite Exemplar von Meinetwegen, ohne weitere Approbation von Mir abzuwarten, sogleich unterschreiben und zeichnen, auch dem Duc de Richelieu durch den Rammerdirector Dieterich zustellen lassen können, als wozu Ich Ew. Liebden hiermit und in Rraft dieses vollenkommen autorisire und bevollmächtige. Sollte auch verlanget werden, dass beide unterschriebene Conventiones dorten in Halberstadt nicht anders als reciproquement gegen einander ausgewechselt werden sollten, so haben Ew. Liebden auch darunter zu fügen und ganz facil zu sein, auch deshalb Sich mit dem p. Dieterich zu concertiren, auch dass, wenn beide Exemplaria der Convention de part et d'autre unterschrieben und besiegelt, auch zuvorderst die Exemplaria gegen einander als gleichlautend collationiret und richtig befunden worden, solche alsdenn sogleich gegen einander ausgewechselt und das von dem Duc de Richelieu unterschriebene Exemplar durch den Rammerdirector Dieterich an Ew. Liebden zur Stunde par Estafette gesandt werde.
Wie nun in solcher Convention unter andern stipuliret wird, dass nach unterschriebener Convention die Truppen sich de part et d'autre zurückziehen und alle Hostilitäten in denen in der Convention begriffenen Provinzien sistiret werden, so ist Meine Intention, dass nach ausgewechselter Convention, und sobald Ew. Liebden das von dem Maréchal de Richelieu unterschriebene Exemplar zugekommen sein wird, alsdenn Dieselbe 24 Stunden darauf mit Dero unterhabendem Corps Truppen aus dem Magdeburgischen aufbrechen und von darden geradesten Weg auf Wittenberg und so weiter nach der Gegend von Herzberg marschiren sollen. Die Ursache, warum Ich solchen Marsch Ew.
1 Vergl. dieselben, d. d. Halberstadt 10. October, in Westphalen l. c. Bd. II, S. 104 und 105. Sie sind bei Westphalen an falscher Stelle gedruckt. Von Fehlern des Druckes ist besonders hervorzuheben Zl. II: W. schreibt „,125 Mullersacs de grains“ ; das soll heissen „125 mille (125,000) sacs de grains“ .
2 Vergl. unten.