9054. AN DEN OBRISTLIEUTENANT VON MAYR.135-1

Im Lager bei Prag, 6. Juni 1757.

Da nach Abgang Meines gestrigen Schreibens an Euch135-2 der Magistrat zu Nürnberg annoch deren Obristlieutenant von Imhof an Mich exprès mit einem besondern Schreiben abgesandt und darin Euch sein bereits bekanntes Gesuch wegen Enthebung einer verlangten Neutralitätserklärung wiederholet hat, so habe Ich darauf demselben sowohl mündlich als schriftlich declariret,135-3 wie dass derselbe weder Ursache habe, sich solcher Neutralitätserklärung zu entziehen, noch auch vernünftiger Weise zu seinem und der Stadt eignem Besten sich solcher entziehen könne. Da nun erwähnter Abgeordneter auch solches nicht in Abrede sein können und nur allein Mir die besondere Situation der Stadt wegen ihrer verschiedenen Nachbarschaften vorgestellet hat, so habe Ich Mich gegen ihn dahin expliciret, dass allenfalls Ich Mich auch mit einem mündlichen Versprechen mehrgedachten Magistrats, dass<136> derselbe währendem diesen Kriege sich in einer exacten Neutralität halten werde, contentiren wolle.

Und weil derselbe zugleich gebeten hat, dass die von Euch arretirte Nürnberger, als der Pfleger zum Heiligen Kreuz Haller von Hallerstein nebst dessen Domestiquen und der nürnbergische Hauptmann Haller von Hallerstein wiederum erlassen und auf freien Fuss gestellet werden möchten, so ist mehrgedachtem Magistrat die wahre Ursache, warum diese Leute von Euch arretiret worden, nämlich wegen unverantwortlichen Arretirens eines Meiner Officiers, des Capitäns von Meyer, und dessen darauf geschehene Extradition an einen österreichischen Minister, bekannt gemachet und derselbe bedeutet worden, dass die Arretirung obgedachter Leute von Euch par représaille geschehen sei, bis man von Seiten des Magistrats zu Nürnberg erwähnten Capitän Meyer wiederum aus dem Oesterreichischen zurückgeschaffet und auf freien Fuss gestellet haben würde. Inzwischen habe Ich gedachtem Magistrat dennoch bekannt gemachet, dass demohnerachtet, und wann er zuvorderst an Euch die verlangte Neutralitätserklärung entweder schriftlich oder aber allenfalls auch mündlich, jedoch sub fide publica et magistrali, von sich gestellet haben wird, alsdann ihm auch die vorangeführter Maassen von Euch arretirte Nürnberger wiederum losgegeben und auf freien Fuss gestellet werden sollten. Ihr habt Euch also hiernach zu achten und das nöthiee zu besorgen.

Friderich.

Nach dem Concept.



135-1 Das letzte Schreiben Mayr's vom 31. Mai ist aus Klein-Reuth bei Nürnberg datirt.

135-2 Dies Schreiben des Königs fehlt.

135-3 Vergl. Nr. 9052. 9053.