9082. AN DEN GENERALLIEUTENANT HERZOG VON BRAUNSCHWEIG-BEVERN IM LAGER BEI NESCHKAREDITZ.

Im Lager bei Prag, 10. Juni 1757.

Durchlauchtiger Fürst, freundlich geliebter Vetter. Aus Ew. Liebden Bericht vom 9. dieses ist es Mir nicht lieb gewesen, zu ersehen, dass Dieselbe nicht weiter nach Czaslau vorgerücket sein;156-4 da die Leute in der Bredouille gewesen, so würden sie gewiss nach Teutsch-Brod und vielleicht noch weiter gejaget worden seind. Der Succurs aus Schlesien156-5 ist noch nicht gekommen, und kann auch so bald ohnmöglich da sein, indess der Feind sich noch mit allerhand Geschmeiss verstärken kann. Je weiter solcher zurückgetrieben wird, je besser ist es allemal.

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Wegen des feindlichen Corps gegen der Sazawa, weshalb den Generallieutenant von Treskow commandiret habe,157-1 habe Ich noch keine Nachricht, wie stark es ist; Ich gedenke es aber in kurzer Zeit zu erfahren.

Wenn der Feind einmal in Bredouille und Confusion ist, wird er nicht suchen, Ew Liebden zu tourniren, sondern immer weiter laufen.

Was das Geld vor die Pferde anlanget, so die beiden von Ew. Liebden benannte Husarenofficiers vom Puttkammer'schen Regiment verloren, so können Dieselbe solches ohne weiteren Anstand aus denen vorgeschlagenen Geldern auszahlen lassen. Die Haubitzen werde Ew. Liebden zuschicken oder vielmehr 2 von denen kleinen Mortiers, als welche zu denen Absichten, wozu Dieselbe solche gebrauchen wollen, noch besser von Effect sein. Ich bin Ew. Liebden freundwilliger Vetter

Friderich.

Wann der Feind erstlich zu laufen anfängt, so hält er nirgends Stich. Hier mit Prag gehet es nachgerade zu Ende, längstens hat die Garnison drei Wochen zu leben. Wann wir warten, so kriegt der Leopold Daun noch immer mehr Succurs, aber kriegt er anjetzo noch einen Schub, so wird es schwer halten, dass er nachgehends wieder vorkömmt, und wann keiner denen Pragern zu Hülfe kömmt, so muss es gewisse ein gutes Ende vor uns nehmen.

Friderich.

Nach der Ausfertigung. Der Zusatz eigenhändig.



156-4 Vergl. S. 147. 153.

156-5 Vergl. S. 146.

157-1 Vergl. S. 146.