9290. AN DEN GENERALLIEUTENANT HERZOG VON BRAUNSCHWEIG-BEVERN.

Bernstadt, 25. August 1757.

Hiermit befehle an alle schlesische Gouverneurs und Commandanten, des Prinz von Bevern Orders zu respectiren, indem ich ihm das Commando mit derselbigen Autorität und in allem gleichwie dem Feldmarschall Schwerin gegeben habe,306-3 also was Magazins, Verpflegung der Armee [anbelanget] und dergleichen mehr, was einigermaassen nur von der Armee oder mit ihr Connexion hat, von seinen Orders dependiret; welche so stricte, vornehmlich von die Civilisten, soll nachgelebet werden als die meinige. Nach dieser expresse Order hat sich jeglicher seines Orts zu halten.

Friderich.

Nach der Ausfertigung. Eigenhändig.



306-3 Vergl. Bd. XIII, 165—168.