9413. AN DEN GENERALLIEUTENANT PRINZ FERDINAND VON BRAUNSCHWEIG.

Naumburg, 13. October 1757.

Durchlauchtiger Fürst, freundlich geliebter Vetter. Es wird Ew. Liebden Ueberbringer dieses, der Halberstädtsche Kammerdirector Dieterich, mit mehrern mündlich eröffnen, was vor eine Convention die im Halberstädtschen befindliche französische Generalität wegen derer dor<417>tigen Lieferungen sowohl als zugleich einer Suspension d'armes, so darunter mit begriffen werden soll, antragen lassen. Gedachter Kammerdirector wird Ew. Liebden zugleich diejenigen Punkte417-1 zeigen, nach welchen sothane Convention getroffen werden soll. Da Ich denselben darauf beschieden habe, dass wenn sothaner Convention auch die Provinzien Magdeburg, das Mansfeldische, Hohensteinische und dahin gehörige Appartenances, insonderheit auch die Alte Mark mit inseriret und auf selbige mit extendiret würde, Ich von der Convention ganz wohl zufrieden sein und solche agreiren und genehm halten wollte, sowie solches das gedachtem Kammerdirector Dieterich mitgegebene Promemoria,417-2 so der etc. Dieterich an Ew. Liebden zeigen wird, mit mehreren besaget, so habe Ich Ew. Liebden solches hierdurch bekannt machen und deshalb zugleich dahin instruiren wollen, dass wenn Deroselben gedachte Convention dergestalt, wie Ich es in dem vorermeldeten Promemoria desiderire, eingerichtet und ausgefertiget, auch von dem Maréchal Duc de Richelieu unterschrieben zugesandt werden wird, sodann Ew. Liebden das zweite Exemplar von Meinetwegen, ohne weitere Approbation von Mir abzuwarten, sogleich unterschreiben und zeichnen, auch dem Duc de Richelieu durch den Rammerdirector Dieterich zustellen lassen können, als wozu Ich Ew. Liebden hiermit und in Rraft dieses vollenkommen autorisire und bevollmächtige. Sollte auch verlanget werden, dass beide unterschriebene Conventiones dorten in Halberstadt nicht anders als reciproquement gegen einander ausgewechselt werden sollten, so haben Ew. Liebden auch darunter zu fügen und ganz facil zu sein, auch deshalb Sich mit dem p. Dieterich zu concertiren, auch dass, wenn beide Exemplaria der Convention de part et d'autre unterschrieben und besiegelt, auch zuvorderst die Exemplaria gegen einander als gleichlautend collationiret und richtig befunden worden, solche alsdenn sogleich gegen einander ausgewechselt und das von dem Duc de Richelieu unterschriebene Exemplar durch den Rammerdirector Dieterich an Ew. Liebden zur Stunde par Estafette gesandt werde.

Wie nun in solcher Convention unter andern stipuliret wird, dass nach unterschriebener Convention die Truppen sich de part et d'autre zurückziehen und alle Hostilitäten in denen in der Convention begriffenen Provinzien sistiret werden, so ist Meine Intention, dass nach ausgewechselter Convention, und sobald Ew. Liebden das von dem Maréchal de Richelieu unterschriebene Exemplar zugekommen sein wird, alsdenn Dieselbe 24 Stunden darauf mit Dero unterhabendem Corps Truppen aus dem Magdeburgischen aufbrechen und von darden geradesten Weg auf Wittenberg und so weiter nach der Gegend von Herzberg marschiren sollen. Die Ursache, warum Ich solchen Marsch Ew.<418> Liebden auftragen muss, ist, weil Ich die gesicherte Nachricht erhalten habe, dass der österreichsche General von Marschall seit kurzem dasjenige, so an österreichschen und ungrischen Truppen in der Lausnitz ist, zusammenziehet und auf Elsterwerda marschiret ist,418-1 auch seinen Marsch so dirigiret, als ob er so weiter nach der Churmark den geraden Weg auf Berlin rücken wolle; deshalb Ich denn vorläufig schon etwas von Truppen unter dem Fürsten Moritz418-2 der Gegend nach der Lausnitz über Torgau geschicket habe, und es bei dieser Gelegenheit gar wohl geschehen kann, dass wenn Ew. Liebden den Marsch dahin beschleunigen können, Ich mit Deroselben wieder zusammenkomme. Ew. Liebden erinnere schliesslichen noch, über alles obige und insonderheit über die Conventionssache das genaueste Secret zu observiren, und bin Ich übrigens Ew. Liebden freundwilliger Vetter

Si, contre mon attente, l'ennemi était plus avancé que je n'en ai nouvelle, vous pouvez même, si cela est sûr, vous jeter à Berlin; mais je ne crois pas qu'il puisse être si avancé. Ainsi j'espère que nous pouvons le joindre et lui bien frotter les oreilles. Je serai le 16 à Leipzig, où je serai obligé de faire jour de repos, et de là je marche sur Torgau, ce que je vous mande, pour que l'on sache où me trouver.

Federic.

Nach der Ausfertigung im Kriegsarchiv des Königl. Grossen Generalstabs zu Berlin. Der Zusatz eigenbändig.

Promemoria.

Naumburg, 13. October 1757.

Anmerkung bei der zwischen dem Maréchal Duc de Richelieu und des Herzogs Ferdinand von Braunschweig Durchlauchten zu errichtenden Convention.

1. Des Rönigs von Preussen Majestät agreiren überhaupt die Convention, und wenn der Maréchal Duc de Richelieu solche selbst zeichnen, so wollen Se. Königl. Majestät des Herzogs Ferdinand von Braunschweig Durchlaucht autorisiren, von Seiten Allerhöchstderoselben die Convention zu zeichnen.

2. Nach gezeichneter Convention ziehen sich die französischen Truppen nach Verlauf 24 Stunden zurück, wogegen Se. Königl. Majestät auch sogleich 24 Stunden darauf, wenn des Herzogs Ferdinand Durchlauchten die Convention erhalten haben und solche ausgewechselt, mit Dero Armee aus dem Magdeburgischen aufbrechen und solche zurückziehen lassen wollen.

3. Verstehen Se. Königl. Majestät, dass unter dieser Convention das Magdeburgsche, Mansfeldsche, Halberstadtsche, Hohensteinsche, die<419> Alte Mark, Priegnitz und Uckermark mit begriffen werde, so dass de part et d'autre in Absicht dieser Provinzien eine exacte Suspension observiret werde.


Ad specialia.

Ad 3 gehet dasjenige nothwendig ab, was bereits auf das conventionsmässige Quantum geliefert.419-1

Ad 5 wird eine nähere Behandelung überhaupt zu observiren sein.419-2

Ad 8 verstünde sich von selbsten, dass reciproquement keine französische und überall keine Auxiliärtruppen diesen Fluss, die Bode, ebenmässig nicht passiren419-3 und sämmtliche benannte Provinzien nicht betreten weiden.

Ad 10 et 11. Diese beide Punkte419-4 sind auf die ad 3 der Generalpunkte benannte Provinzien mit zu extendiren.


Eichel.

Die Beilage nach einer Abschrift im Kriegsarchiv.



417-1 Vergl. dieselben, d. d. Halberstadt 10. October, in Westphalen l. c. Bd. II, S. 104 und 105. Sie sind bei Westphalen an falscher Stelle gedruckt. Von Fehlern des Druckes ist besonders hervorzuheben Zl. II: W. schreibt „,125 Mullersacs de grains“ ; das soll heissen „125 mille (125,000) sacs de grains“ .

417-2 Vergl. unten.

418-1 Vergl. S. 414. 415.

418-2 Vergl. Nr. 9409.

419-1 Punkt 3 bestimmte: Die Landschaft Halberstadt solle die bereits übernommene Verpflichtung einhalten, bis zum 1. Februar 1758 125,000 Säcke Getreide zu liefern.

419-2 Punkt 5: Halberstadt solle bis zum I. April 1758 800,000 vollständige Cavallerie-Rationen liefern.

419-3 Punkt 8: Vom Datum der Convention an sollen keine preussischen Truppen die Bode überschreiten.

419-4 Punkt 10: Die Einwohner von Halberstadt sollen die Freiheit haben, für das zu liefernde Getreide in den Nachbarländern, Anhalt und Mansfeld, Einkäufe zu machen. — Punkt 11: Es soll sich kein französischer Kriegskommissar im Halberstädtischen aufhalten.