9860. AN DEN GENERALFELDMARSCHALL VON LEHWALDT.
Grüssau, 24. März 1758.
Nachdem Ich den Einhalt Eures unter dem 19. dieses an Mich erlassenen Schreibens mit mehrern ersehen habe, so gehet es Mir zwar sehr nahe, dass Euer ganz ruhmwürdig erreichtes hohes Alter und die dabei fast ohnausbleibliche Infirmitäten Euch nicht mehr erlauben wollen,<324> Mir Euren Eifer im Dienste dergestalt zu bezeigen, noch Eurem bisherigen Commando so vorzustehen, als wie Ihr es jedesmal zu Meiner vollenkommensten Satisfaction gethan habet. So nahe es Mir aber auch gehet, so kann Ich dennoch aus denen von Euch angeführeten billigen Ursachen nicht umhin, Eurem gethanen Gesuch zu deferiren und Euch mithin auf das allergnädigste von Eurem bisherigen Commando des dortigen Corps d'armée zu dispensiren. Welches Ihr dann also auch dem dortigen Generallieutenant Grafen zu Dohna, als welchem Ich solches hinwiederum conferire und ihm das nöthige deshalb bekannt mache,324-1 zu übertragen und ihm deshalb alle Instructiones und übrige Ordres und Nachrichten, so Euer jetziges Commando in Pommern concerniren, abgeben zu lassen habet.
Wobei Ich denn auch nöthig finde, dass diese nunmehrige Veränderung mit dem Commando der dortigen Truppen denenselben durch anliegende offene Circulaire-Ordre324-2 überall bekannt gemachet werde.
Inzwischen könnet Ihr von Mir und Meiner Erkenntlichkeit gegen Eure so vieljährige treu und Mir sowie dem ganzen Staat nützlich erwiesene Dienste versichert sein, dass Ich Euch von allem dem, so Ich Euch vorhin conferiret habe, nicht das geringste nehmen, vielmehr Euch auf Eure ganze übrige Lebenszeit Euer unterhabendes Regiment nach als vor nebst allen davon fallenden Revenus lassen, auch Euch sonsten niemalen, als einen so würdigen und meritirten General, beiseite setzen, vielmehr Euch in allen Eurer Charge als Generalfeldmarschall gebührenden Distinctionen bei der Armee und sonsten conserviren und mainteniren werde.
Es wird also nunmehro von Euch dependiren, dass, wann Ihr an den Generallieutenant Graf zu Dohna das Commando des dortigen Corps d'armée übertragen und an ihn alles erforderliche abgegeben haben werdet, Ihr alsdann bei jetzigen Umständen, und wie es Meiner Intention am gemässesten ist, nach Berlin gehen, daselbst auch inzwischen das Gouvernement unter Assistance des dasigen Generallieutenant von Rochow324-3 übernehmen und daselbst so lange bleiben werdet, bis mit göttlicher Hülfe die Ruhe und der Friede wiederherstellet und die Sachen in Preussen wiederum in den vorigen Stand gesetzet sein werden.
Ich zweifele übrigens nicht, dass der Generallieutenant Graf zu Dohna, an welchen Ich auch deshalb geschrieben, den Auditeur Eures unterhabenden Regiments, Hennings, ganz gerne weiterhin zu Führung der geheimen Correspondance als Secretaire gebrauchen und deshalb zu sich nehmen werde, da dieser alle Routine und überdem, Eurer Versicherung gemäss, die dazu nothwendig erforderliche Qualitäten hat. Ich bin jedesmal mit aller Estime etc.
Friderich.
Nach dem Concept.
<325>324-1 Erlass an Dohna, d. d. Grüssau 24. März.
324-2 D. d. Grüssau 24 März.
324-3 Vergl. Bd. XV, 482.