9958. AN DEN ETATSMINISTER VON BORCKE.
Neisse, 25. April 1758.
Mein lieber Geheimer Etatsminister von Borcke. Es ist Mir recht lieb gewesen, aus Eurem Berichte vom 21. dieses zu ersehen, dass Ihr endlich mit denen sächsischen Ständen über ein gewisses zu erlegendes Quantum vor das jetzige Jahr 1758 von 2,700,000 Reichsthaler auf die zugleich von Euch angeführte Conditiones conveniret seid, welches dieselbe in sichern Terminen bezahlen werden. Ich confirmire auch kraft dieses sothane Convention401-7 hierdurch, und so viel die Stadt Dresden anbetrifft, da will Ich Mich endlich mit der Summe, so dieselbe in Abschlag der von ihr sonst geforderten extraordinären Contribution erleget hat, contentiren.401-8 Was aber die Stadt Leipzig anbetrifft, da kann Ich darunter keine Aenderung machen, sondern es muss dieselbe den Rest der von ihr zum letzten Male geforderten extraordinären Contribution noch abtragen, welches ihr auch so gar schwer nicht fallen kann, da es in leidlichen monatlichen Terminen geschiehet.
<402>Ihr werdet bei diesem allen selbst in Consideration ziehen, dass alles, was Ich aus Sachsen bekommen, gar erträglich und nicht die Hälfte desjenigen ist, welches die Stände und das Land sonsten jährlich an den König von Polen bezahlen müssen,402-1 dahergegen Euch nicht unbekannt ist, wie die Franzosen mit dem Clevischen und denen Provinzien jenseits der Weser, so lange sie den Meister in solchen gespielet haben, ganz anders verfahren seind, wovon Ihr selbst wegen Eurer Güter im Clevischen die traurige Erfahrung haben werdet, es müsste dann seind, dass erstere diese nicht so sehr wie andere Güter dorten geplündert und mitgenommen hätten. Ich überlasse Euch, hiernach alles weitere zu besorgen und bin übrigens Euer wohlaffectionirter König
Friderich.
Nach der Ausfertigung.
401-7 Vergl. S. 360,
401-8 Vergl. S. 394.
402-1 Vergl. auch Bd. XIII, 303; XIV, 293.