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Der General Zieten darf nicht agiren anders, als wenn ein Detachement in der Lausnitz kommet; sollte es aber geschehen, dass sich der Daun bei Gabel oder Zittau setzete, so muss sich dieses Detachement nicht weiter von der Armee als Naumburg, Bunzlau oder höchstens Lauban entfernen, damit er von des Markgrafen Armee nicht abgeschnitten wird.

11.

Es wird supponiret, dass, wenn der Markgraf die in der Karte marquirte Lagers nehme, der Daun sich über Görlitz nach Rothenburg zöge und ein Detachement von 20,000 Mann nach dem Saganischen schickte, alsdenn der Markgraf gegen Bunzlau vorrücken und sich bei Gross-Walditz1 setzen kann; dieser Posten ist sehr fest.

Es wird auch noch ferner supponiret, dieses feindliche Corps hätte sich von Crossen Meister gemacht: so werden Se. Königl. Majestät über Frankfurt oder Glogau marschiren und sie suchen wieder wegzujagen. Denn wenn die Expedition gegen die Russen vorbei ist, die Passage über der Oder keiner mehr verhindern kann; und wenn auch der Feind mit der ganzen Armee gegen Glogau marschirete, so würde der König entweder der Gegend Lebus oder bei Breslau die Oder passiren.

12.

Sobald man erfähret, dass sich der Feind der Oder approchiren sollte, müssen alle Fähren, Schiffe und Prähme entweder nach Glogau oder Breslau gebracht werden.

13.

Allen Officiers und Unterofficiers von der Infanterie, so hinter dem Bataillon stehen, muss befohlen werden, dass, wenn ein Soldat, der nicht blessiret, austritt, sogleich auf der Stelle todtgestochen werden muss.

14.

Die Armee muss allemal in zwei Treffen stehen, auch, wo möglich, noch eine kleine Reserve machen; es muss auch beständig eine Reserve-Artillerie parat bleiben. 15.

Wenn man vermuthet, dass der Feind attaquiren will, müssen alle Detachements eingezogen werden. Die Kavallerie muss bei solchen Fällen so gesetzet werden, dass sie nicht zu Anfange der Bataille unter der Canonnade stehen dörfe, sondern nur pflegweise gebraucht werden, dass, wenn es Gelegenheit giebet, in der Infanterie einzuhauen, sich aber hernach gleich wieder zurückzuziehen.

16.

Gegen den Flügel, den der Feind attaquiret, müssen wenigstens 50 bis 60 Canons gesetzet werden, und die Regimenter müssen Leute



1 Südl. von Bunzlau.