<216> die Weibspersonen schändete und selbst der General einige Bürgertöchter von 12 bis 15 Jahren mit sich wegnahm, sondern sie plünderten auch Fürstenau, steckten es in Brand und erschlugen des Arrendators1 Schmid Ehefrau. Sie nahmen ferner ihren Marsch über Hochzeit, Zatten und Regenthin, verheerten und plünderten auch diese Dörfer, desgleichen das Dorf Neuenbrück,2 allwo sie des dasigen Schulmeisters Tochter, ein Kind von 10 Jahren, geschändet, welches überhaupt an allen Weibspersonen verübet wurde, sobald sie sich mit der Flucht zu retten nicht vermögend waren. In Driesen steckten sie die Vorstadt und alle Scheunen in Brand. Sie plünderten ferner die Dörfer Hammer, Eschbruch, Modderwiese, Neuteich und Trebitsch. Auch steckten sie Vorbruch3 in Brand, schleppten den Förster Pohle nackend mit sich und tractirten ihn auf das grausamste.

Anfangs Juli plünderten sie Friedeberg, schlugen den Gärtner vom Amte Driesen todt, gingen mit den Magistratspersonen auf das grausamste um, begingen dabei sodomitische Schandthaten mit denen Weibsbildern; auch steckten sie die Mühle zu Altenfliess in Brand.

Bei Annäherung der Hauptarmee gegen Küstrin verheerten die Russen nicht nur ebenfalls den ganzen Strich, welchen sie passirten, sondern sie tractirten auch die Einwohner ohne Ansehen der Person sehr übel mit Schlägen. In Tamsel erschossen sie den Administrator, in Blumberg und Gross-Cammin massacrirten sie unterschiedliche Bauern, auch ganz kleine unschuldige Kinder nebst ihren Müttern, wovon die zerstümmelten Körper in denen Häusern und Scheunen gefunden worden. Die Dörfer Zorndorf, Zicher und das Amt Quartschen steckten sie in Brand und machten also auch diese ganze Gegend zur Wüsten.

Nach dergleichen Beispielen von Grausamkeiten und Mordbrennerei sollte man kaum glauben, dass eine Nation ihre Bosheit weiter treiben könnte. Nur die russische Armee wusste und verübte noch grössere Schandthaten, um ihr verabscheuungswürdiges Andenken bei der Nachwelt zu verewigen. Sie scheueten sich nämlich nicht, die Kirchen zu eröffnen und zu verunreinigen, der Bibel zu dem schändlichsten Gebrauch sich zu bedienen, die Gräber und Gewölbe zu Öffnen, die todten Gerippe herauszureissen und umherzuschleppen: wie sie dann solches unter andern in Cammin an dem Leichnam des seligen Generalfeldmarschalls von Schlabrendorff und in Birkholz an dem Leichnam des Generallieutenants von Ruitz verübet haben.

Nach der Ausfertigung. Der Zusatz zu dem königlichen Schreiben eigenhändig.


10290. AU MARGRAVE DE BAIREUTH A BAIREUTH.

Elsterwerda, 8 septembre 1758.

Je reçois votre lettre4 au moment que je suis dans le plus fort de mes opérations. Après avoir chassé les Moscovites de la Nouvelle-Marche, je me suis tourné vers Dresde pour chasser M. de Daun de la Lusace; c'est dans cette situation que votre lettre m'a été rendue. J'applaudis5 fort à vos bonnes intentions, mais je dois vous dire que



1 Pächter.

2 Die vier Dörfer im Südosten von Fürstenau.

3 Die sechs Dörfer in der Gegend von Driesen.

4 Der Markgraf kommt in einem Schreiben, Baireuth 24. August, in Beantwortung des königlichen Briefes vom 28. Juli (Nr. 10176), noch einmal auf seine Vorschläge zur Einleitung einer Friedensverhandlung zurück.

5 Der folgende Theil des Schreibens ist dem englischen Gesandten Mitchell, ebenso wie das Schreiben vom 28. Juli, mitgetheilt worden, zum Beweise, dass der König auf keine Separat-Friedensunterhandlungen sich einlassen wolle. Aus dem Nachlass Mitchell's im British Museum hat Raumer (Beiträge zur neueren Geschichte II, 464) und ihm nachfolgend Preuss in den „Œuvres de Frédéric le Grand“ Bd. 27. I. S. 319 diesen zweiten Theil veröffentlicht als ein Schreiben an die Markgräfin Wilhelmine, das undatirt sei und, wie Preuss vermuthet, in den August 1758 gehöre. Vergl. auch Histor. Zeitschrift Bd. 21, S. 122. Anm 1.