10219. AN DEN GENERALLIEUTENANT GRAF DOHNA.

Crossen, 18. August 1758.

Euren Bericht vom 17.177-2 habe Ich erhalten, und bin von Euren Dispositionen wohl zufrieden; und da Ich es dem Verlauf der Sachen nach für nöthig zu sein erachte, so werde morgen nach Ziebingen177-3 und übermorgen bei Frankfurt jenseit der Oder sein. Sollte Mir etwas von russischen Truppen nachkommen, so werde solche gewiss wegjagen; kommen sie Mir aber nicht zu nahe, so werde den Bienenschwarm nicht stören, um je eher je lieber den 21. mit Euch zusammenzustossen.

Unterdessen müsset Ihr die Leute in dem Wollupschen177-4 und anhegenden Aemtern avertiren, dass sie ihr Vieh und beste Effecten und Lebensmittel nach Lebus schaffen, damit der Feind da nichts finde, maassen es das beste sein wird, dass wir die Russen nur heranlassen, um sie recht zu schlagen.

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Uebrigens werdet Ihr wohl thun, Mir einen im Grunde gelegenen Ort zu choisiren, woselbst Ich, damit Ich nicht so leicht gesehen werde, zu campiren gesonnen.

Friderich.

Nach der Ausfertigung im Kriegsarchiv des Königl. Grossen Generalstabs zu Berlin.



177-2 Auf der Rückseite eines Berichts von Hacke, Glogau 17. August, findet sich ein eigenhändiger Befehl des Königs: „Mehl parat zu halten! Wann wir wieder zurücke marschiren, so möchte unser Weg auf Sagan gehen; dass alsdann auf Order eine Quantität auf neun Tagen uns zugebracht werden könnte“ .

177-3 Vergl. S. 165.

177-4 Wollup, Domänenamt, etwa 2 Meilen westnordwestl. von Küstrin, links der Oder.