10568. AN DEN ETATSMINISTER VON BORCKE.

Dresden, 25. November 1758.

Der König übersendet die vom Geheimen Finanzrath Zinnow angefertigten Berechnungen für die Verpflegung des in Sachsen stehenden Corps während des Jahres 1759.

Da Ich nun darauf resolviret habe, dass, so viel den Roggen und Fourage anbetrifft, solches alles aus Sachsen in natura zu den Magazins geliefert werden, hergegen dem Lande davor die Preise, und zwar nach der Kammertaxe, worauf die Ausrechnung eingerichtet ist, Vergütigung geschehen, das deshalb betragende Quantum an Gelde aber, desgleichen die sub num. 2 specificirte extraordinäre Kosten401-2 aus demjenigen Quanto, so die sächsischen Lande zufolge Meiner Euch schon mündlich ertheilten Instruction vor das Jahr von 1759 aufbringen muss,401-3 vergütet und bezahlet werden sollen: — als mache Ich Euch solches hierdurch bekannt, um das weitere darunter Eures Ortes zu besorgen, auch wegen der auszuschreibenden Lieferungen mit gedachtem p. Zinnow de concert zu gehen, damit alles in guter und gehöriger Ordnung tractiret werde.

Friderich.

Nach dem Concept.

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401-2 „Mahlkosten, Tagelohn und andere ohnvermeidliche Ausgaben bei denen sächsischen Magazins.“

401-3 So.