10572. AN DEN ETATSMINISTER VON BORCKE.403-3
Dresden, 28. November 1758.
Weil die Zeit herannahet, dass wegen der Contribution und denen vor das nächstkommende Jahr 1759 aus denen chursächsischen Landen zu ziehenden Revenus alles reguliret und festgesetzet werde, als befehle und trage Ich Euch hierdurch und in Kraft dieses auf, die hier in Dresden versammlete Hauptdeputation sämmtlicher chursächsischen Lande vor Euch zu fordern und denenselben alsdenn zu declariren, dass ihnen noch in frischem Andenken sein müsse, wie Ich zu Bezeigung Meines guten Willens gegen sie und Meiner Zuneigung vor die hiesigen Lande Mich vorhin bewegen lassen, ihnen die sämmtliche Revenus vom Churhause Sachsen, inclusive dessen, was die Rentkammer dazu beigetragen, und dessen, was im Frühjahr an Fourage geliefert worden, gegen Bezahlung von 4 Millionen Reichsthaler zu übertragen.403-4 Ich würde auch gar nicht abgeneiget gewesen sein, nach dieser Gesinnung mit denen chursächsischen Landen fernerhin zu verfahren und solche in Schutz zu halten, daferne sich nicht die Umstände deshalb so sehr geändert hätten, dass,<404> um es frei heraus zu sagen, und wie es nunmehro fast weltbekannt geworden, durch die gefährliche Menées des sächsischen Hofes und durch die nie zu justificirende Collusiones derer mehresten sächsischen Bedienten und Eingesessenen mit Meinen öffentlich declarirten Feinden diese letztere veranlasset worden, zweimal nach einander mit starken Armeen Sachsen zu überziehen und gegen Mich darin feindlich zu agiren; welches denn zu reprimiren Ich bewogen und genöthiget worden, wie es wohl natürlicher Weise nicht anders erfolgen können, dass Ich mit Meiner Armee herbeieilen und solchen Unfug steuern, auch die feindlichen Armeen wiederum aus Sachsen zurücktreiben müssen; dabei denn der Umstand sich ereignet hat, dass inzwischen Ich Meine selbsteigene und angestammete Provinzien und Lande denen härtesten Bedrückungen und nie erhörten Grausamkeiten Meiner anderen Feinde offen stellen und preisgeben müssen. Nachdem aber Ich unterm göttlichen Beistand und Gnade sowohl Sachsen wiederum dem darin durch vorerwähnte Collusiones eingedrungenen Feind entrissen, als auch erwähnte Meine Provinzien, obgleich an vielen Orten in sehr desolaten Umständen, worinnen sie durch erwähnte feindliche Invasiones gesetzet worden, befreiet habe, so könnte es wohl nach allen natürlichen und Völkerrechten nicht anders seind, als dass Ich zuvorderst gedachte sächsische Lande nicht anders als eine von Mir conquetirte Provinz von nun an ansehe, und dass demnächst Ich Mich daraus wegen des in Meinen Staaten und Erbländern in der verwichenen Campagne zugefügten unersetzlichen Schadens und wegen der zugleich angewandten überschwänglichen Kosten einigermaassen zu indemnisiren suchete. Ich befehle Euch also zufolge dieses, denen sämmtlichen chursächsischen Ständen durch erwähnte Hauptdeputation bekannt zu machen, wie dass Ich vor das instehende 1759. Jahr 8 Millionen Reichsthaler, jedoch inclusive derer aus Sachsen zu liefernden Rationen und Portionen, vor Meine Armee fordere und verlangte.
Ich überlasse dabei gedachten Ständen lediglich und allein die Repartition und die Art, wie sie diese Gelder aufbringen, auch wie sie sich wegen eines gewissen Beitrages mit der sächsischen Rentkammer verstehen wollen; nur muss von Euch dafür gesorget werden, dass gedachte Stände alles in kurzen Terminen und dergestalt beisammen bringen müssen, damit auf bevorstehender Leipziger Neujahrsmesse wenigstens Eine Million und so nach advenant404-1 und mit der Leipziger Michaelismesse das ganze Quantum völlig abgeliefert werde. Welches alles dann Ihr mit gedachten Ständen reguliren, zu Stande bringen und bündigst besorgen sollet.404-2
Friderich.
Nach der Ausfertigung.
<405>403-3 Wenn in dem von Borcke beigefügten Eingangsvermerk „praes. den 27. Nov.“ nicht ein Schreibfehler vorliegt, so müsste der Erlass am 26. oder 27. unter dem falschen Datum „28.“ aufgesetzt und abgegangen sein. Das Concept liegt nicht vor.
403-4 Vergl. hierzu auch Bd. XVI, 360. 401.
404-1 Gemeint ist wohl à l'avenant — nach Verhältniss.
404-2 An den Generalmajor von Tauentzien in Breslau wird am 28. der Befehl wiederholt, „bei dem dortigen Stückgiesser 20 bis 30 zwölfpfündige Canons, und zwar nach dem österreichischen Fuss, zu bestellen“ .