10766. AN DEN POMMERSCHEN KAMMERPRÄSIDENTEN VON ASCHERSLEBEN IN STETTIN.
Breslau, 8. März 1759.
Der König verleiht dem Stettiner Kaufmann Daniel Schultze den Charakter als Commerzienrath,
„da er die Ausrüstung einiger dorten armirten Schiffe und Fahrzeuge besorget, auch die Aufsicht über die Matrosen gehabt, um denen schwedischen Galeeren und Fahrzeugen das Einlaufen in dortige Ströme zu verwehren“ .
Uebrigens habet Ihr wohl zu erwägen, ob man nicht die dortigen Kaufleute und Schiffers, sowohl zu Stettin als auch sonsten, dahin bringen könne, dass dieselbe Schiffe armiren, um hier und da auf die schwedische und russische Schiffe zu capern, um solche zu nehmen und zu Stettin aufzubringen; als welches, wenn es zu Stande gebracht werden könnte, Mir sehr lieb sein, und Ich dergleichen Leute darunter gerne favorisiren würde.
Friderich.
Nach der Ausfertigung im Archiv der Königl. Regierung zu Stettin. (Cabinets-Ordres Bd. III, fol. 1.)
10767. AN DEN GENERALLIEUTENANT GRAF DOHNA.
Breslau, 9. März 1759.
Nachdem Ich den Einhalt Eures Berichtes vom 4. dieses ersehen, so bin Ich von dessen Einhalt, auch von allem, was Ihr von dem mit denen Schweden zu errichtenden Kartell meldet, ganz wohl zufrieden gewesen. Indess kann Ich hierbei nicht ohnangeführet lassen, dass jetzo die Hauptsache nicht sowohl das Kartell mit denen Schweden, sondern vielmehr dieses ist, dass Ihr brav Rekruten und dann auch Geld zusammenbringet,1 Eure ganze Kavallerie gehörig beritten machet, auch completiret und in Ordnung setzet, zugleich auch das Magazin complet zusammenbringet.
Friderich.
Nach der Ausfertigung im Kriegsarchiv des Königl. Grossen Generalstabs zu Berlin.
10768. AN DEN GENERALLIEUTENANT VON ZIETEN.
Breslau, 9. März 1759.
Ich habe Euren Rapport vom 6. dieses erhalten und danke Euch vor alle Mir darin gemeldete Umstände, wie Ihr denn damit fleissig continuiren und Mir nur alles, was Ihr höret und erfahret, schreiben sollet, maassen, wenn auch ein und anderes von Euch nicht alles völlig richtig angegeben werden könnte, Ich dennoch, wenn Ich solches mit andern
1 Vergl. S. 88. 89. 100.