diesen Kriegsplan verworfen und auf der Belagerung von Stettin durch die Russen bestanden. Der Versailler Hof gedenke, alle Rüstungen gegen England zu richten; er wolle Schweden und Russland für eine auf französische Kosten in Schottland zu bewirkende Landung gewinnen und dieses Unternehmen durch eine französische Landung in Irland decken und unterstützen. | campagne de nos ennemis, soit encore assez vague et que je désirerais fort d'en apprendre plus de détail. Federic. |
Nach der Ausfertigung.
10780. AN DEN GENERALLIEUTENANT GRAF DOHNA.
Breslau, 14. März 1759.
Nachdem Ich den Einhalt Eures unter dem 9. dieses an Mich erlassenen Schreibens mit mehrern ersehen habe, so bin Ich davon überall recht wohl zufrieden gewesen, und hoffe Ich, von allem einen guten und gewünschten Success hiernächst zu vernehmen. Was die Bewegung derer Russen nach Thorn hinauf anlanget, da habe Ich alle Ursache, zu vermuthen, dass solche vorjetzt wegen der grossen Consternation geschehen, so die Expedition des Generalmajor von Wobersnow besage derer Nachrichten, so von allen Orten deshalb eingekommen seind, bei denen Russen verursachet hat. Es ist auch nurgedachte Expedition nicht sonder Success und guten Effect gewesen, immaassen derselbe die Gelegenheit gefunden, ganz beträchtliche Magazins, so die Russen theils zu Posen, theils weiter hinauf gegen die neumärkische Grenzen hin errichten lassen, gänzlich zu detruiren und zu ruiniren, welches auch noch viel weiter gegangen wäre, daferne nicht der fast absolute Mangel an Fourage gedachten Generalmajor behindert hätte, noch weiter vorwärts zu gehen.
Friderich.1
Nach der Ausfertigung im Kriegsarchiv des Königl. Grossen Generalstabs zu Berlin.
10781. AU PRINCE HENRI DE PRUSSE.
[Breslau,] 17 mars 1759.2
Mon cher Frère. Je crois que vous devez avoir reçu, il y a quelques jours, ma lettre où je vous rends compte des mouvements de
1 Auf dem Bericht des Oberst vonBeust vom schwarzen Husaren regiment (frühere Rüsch-Husareh), d. d. Cantonnierquartier Niesdorf in Schwedisch-Pommern 10. März 1759 (wohl Nisdorf, nördl. von Fransburg, an der Küste), finden sich am Rande die Weisungen zur Antwort: „. . . Das Regiment . . . hätte sich vorhin und selbst in Meiner Gegenwart so gar schlecht gehalten, dass es kein Avancement meritirete, bis es sich erst wieder evertuiret und den grossen Scharten durch sein Wohl verhalten ausgewetzet haben würde, dass es wieder Avancement verdienet.“ Vergl. auch Bd. XVII, 285. 310. 311.
2 Auf dem Bericht des Generalmajors von Angeld Ii, Landshut 11. März, findet sich die Weisung zur Antwort: „Ein Officier, der keine Rechnung von den ihm anvertraueten Werbegeldern geben kann, hat gestohlen und also eine Infamie begangen, dass er weggejaget werden muss.“ Auf dem Bericht vom 12. die Weisung: „Ich kann an Leuten, die sich überfallen und das ihrige nehmen lassen, keine Bonification thun, überdem müssen die Freibataillons nicht viel Equipages haben, sondern ganz leichte sein.“ Die auf Grund dieser Weisungen [Bleinotizen] aufgesetzten Cabinetserlasse an Angelelli datiren vom 16. März.