<173> jetzo abermalen überzeugende Proben davon anzeiget, so gar schlecht zu beobachten, sich gar keinen Skrupel machen.

Es ist auch ganz recht, dass Ihr nur das Fort gänzlich rasiren lasset, wozu Ihr dann das dortige Landvolk employiren könnet, und Ihr damit um so viel eher zum Stande kommen werdet, als solches bei der letztern Einnahme1 ohnehin sehr delabriret worden. Es ist in jetzigen Umständen eine schlechte Bicoque, so nichts defendiret, wohl aber allemal embarrassiret und eine Garnison exponiret.

Die in der Schanze befindlich gewesene Canons habet Ihr sowohl als die Schwerinschen auf Stettin, und von dar, was metallene darunter seind, nach Berlin weiter bringen zu lassen, dem Generallieutenant von Rochow aber dabei zu schreiben, dass er alles, was kleines Zeug ist, nach Meiner Intention nur zum Einschmelzen gebrauchen lassen soll. Was aber Zwölfpfünder davon seind, solche könnet Ihr behalten, auch die Sechspfünder gegen Dreipfünder bei Eurem unterhabenden Corps austauschen. Alles übrige kleine Zeug, als Zweipfünder und dergleichen mehr, soll nur zu Berlin eingeschmolzen werden.

Was das Kartell mit denen Schweden betrifft,2 da bin Ich zufrieden, dass die Conferenzen deshalb zwischen denen Commissarien angetreten und das Kartell zur Auswechselung auf ein gewisses Geld par tête reguliret und dergestalt alles bis zu Meiner Ratification arrangiret werde; welchem ohnerachtet Ihr dennoch die kriegesgefangene schwedische Officiers, so auf ihre parole d'honneur vorhin reclamiret worden, noch reclamiren könnet, dass solche sich persönlich sistiren müssen.

Dieweilen auch nach dem mehrerern Einhalt Eures besonderen Schreibens vom 10. dieses der Capitän von Ehrengranat, sich, da er auf parole d'honneur als Kriegesgefangener zurückzugehen, Urlaub erhalten, dennoch, wider alles, was unter ehrliebenden Officiers der Gebrauch ist, von allerhand sehr präjudicirlichen Briefen, um solche heimlich mit durchzubringen, chargiret hat, so sollet Ihr solchen nur zu Stettin ferner, und zwar unter guter Aufsicht in genauem Arrest halten lassen, auch deshalb das nöthige an des General von der Infanterie Herzog von Bevern Liebden schreiben, die bei ihm gefundene Briefe aber, die ausserdem wenig releviren, könnet Ihr nur ins Feuer werfen lassen.

Was Ich Euch übrigens, jedoch hauptsächlich und vor allen Dingen, recommandire, ist, dass Ihr bei dem Commando über dortiges Corps eine scharfe und sehr exacte Disciplin, insonderheit aber bei denen preussischen Regimentern, halten sollet; denn es nicht erlaubet, noch kaum zu glauben ist, wie sehr diese Regimenter, als Ich solche im vorigen Jahre gesehen, sich wegen aller guter Ordnung, Disciplin und



1 Am 13. März 1758 durch die Preussen. Vergl. Danziger „Beyträge“ Bd. IV. 379. Vergl. auch Bd. XVI, 172. 298.

2 Vergl. S. 104.