10754. AN DEN GENERALAUDITEUR VON PAWLOWSKY IN JÄGERNDORF.
Breslau, 2. März 1759.
Ich habe aus Eurem Bericht vom 26. dieses1 mit mehrern ersehen, wessen sich der österreichische Generalmajor Graf von Thurn nach seiner Zurückkunft von Wien gegen Euch von denen Declarationen seines Hofes in denen Auswechselungssachen äussern wollen.2
Ihr könnet demselben von Meinetwegen énergiquement sagen, dass Ich auf alles das nicht entrire, noch etwas anderes, als was durch ihre eigene Anleitung bei uns observiret wird, eingehe. Zur Auswechselung des Fürsten Moritz Liebden gebe Ich nicht einen Mann, sondern bestehe vielmehr schlechterdinges auf Dero Auswechselung gegen ihren Feldmarschall Graf Seckendorff, darunter Ich gar zu viele gute Gründe vor Mich habe, als dass Mir solches mit einigem Rechte geweigert und refusiret werden könne. Dabei Ich Mich billig über die mauvaise foi ihrerseits beschweren müsste, dass sie beständig in ihren Conventionen variirten und, wie ihnen die Umstände favorabel oder schlechter schienen, bald diese bald jene Aenderungen in dem, was doch einmal conveniret und stipuliret worden, machen und mehrentheils vorschreiben wollten; welches man aber nicht anders als mauvaise foi nennen könnte, und welches Meine Art noch Sache gar nicht wäre. Daher Ich dann auch nicht einen Schritt davon abgehen, noch von Meinen Sätzen, die einmal festgesetzet worden, abgehen würde.
Friderich.
Nach dem concept.3
10755. AN DEN GENERALLIEUTENANT VON ROCHOW IN BERLIN.
Breslau, 3. März 1759.
Da Ich aus Eurem Schreiben vom 25. voriges ersehen habe, was Ihr wegen derer dort angekommenen kriegesgefangenen russischen Generals4 und deren Adjutanten anfragen wollen, so gebe Ich Euch darauf zur Resolution, dass letztere auch zu Berlin auf ihre Parole d'honneur
1 So; statt „vorigen Monats“ .
2 Graf Thurn hatte erklärt, Fürst Moritz von Dessau könne nur gegen 3000 Köpfe, Officiere und Gemeine, freigegeben werden, der Graf Seckendorff (vergl. S. 94; Bd. XVII, 420) sei nicht als Kriegsgefangener anzusehen. Graf Thum hatte ferner nochmals den Antrag gestellt, dass die Kriegsgefangenen, welche nicht gegen preussische Gefangene ausgewechselt werden könnten, für Geld losgegeben werden sollten; er hatte dafür verheissen, dass man in Zukunft das Kartell auf das genaueste einhalten werde.
3 In einem Cabinetsbefehl an Pawlowsky vom 16. März erklärt sich der König damit einverstanden, dass Officiere und Gemeine von preussischer wie von österreichischer Seite, welche die Bader in Landeck und Warmbrunn zu gebrauchen nöthig hätten, daselbst während des Feldzuges von beiden Parteien volle Sicherheit gemessen sollen; er spricht den Wunsch aus, dass die gleiche Bestimmung auch auf die Bäder in Karlsbad und Teplitz Anwendung finden möge.
4 Vergl. S. 67.