10734. AN DEN GENERALMAJOR VON WEDELL.80-4

Breslau, 22. Februar 1759.

Wenn Ihr zu Berlin wiederum kuriret und gänzlich gesund sein werdet,80-5 so ist Mein Wille, dass Ihr alsdann nicht wiederum zu dem Corps, so Ihr vorhin commandiret habet, zurückgehen, sondern vielmehr alsdann gerades Weges hieher und zu Mir kommen sollet.

Friderich.

P. S.

Auch habe Ich aus Eurem Schreiben vom 18. dieses das unüberlegte Betragen des Generallieutenant Grafen von Dohna, da derselbe Euch melden wollen, als ob er nicht im Stande sei, die ihm anbefohlene Anzahl Rekruten vor Euer vormaliges Corps schaffen zu können, ohn<81>gerne ersehen, demselben aber darauf solches sehr scharf verwiesen und ihm nachdrücklichst befohlen,81-1 dass er diese Anzahl Rekruten schlechterdings und ohne Raisonniren aus dem Mecklenburgischen schaffen solle, noch dass Ich dagegen weder Einwenden, noch Schwierigkeit annehmen würde; wie Ich dann auch dem Generalmajor von Kleist, so bei dem Dohna'schen Corps stehet, in specie aufgetragen habe, dass er sich der Rekrutirungssachen dorten besonders annehmen und solche auf das fordersamste dorten zum Stande bringen solle, mit welchem Ihr auch darüber weiter correspondiren könnet.

Friderich.

Nach der Ausfertigung im Wedell'schen Familienarchiv zu Ludwigsdorf in Schlesien.81-2



80-4 Wedell's Berichte sind aus Berlin datirt.

80-5 Vergl. S. 48.

81-1 Dieser Befehl an Dohna liegt nicht vor.

81-2 Durch einen ebendaselbst befindlichen Cabinetsbefehl vom 26. Februar wird dem General von Wedell bekannt gemacht, dass der König ihn zum Generallieutenant ernannt habe. Der König erklärt, da er Wedell's „Gesinnung zur Genüge kenne“ , so trage er „nicht den geringsten Zweifel“ , der General werde sich „sowie bisher zu Meinem gnädigsten Gefallen geschehen“ , auch fernerhin „zu alledem, was Mein Dienst und die Ehre und Avantage desselben erfordert, mit aller Treue, Eifer und Habileté appliciren“ und des Königs Vertrauen erfüllen, „da Ihr davon Meines ferneren gnädigen Wohlwollens versichert sein könnet“ .