10755. AN DEN GENERALLIEUTENANT VON ROCHOW IN BERLIN.
Breslau, 3. März 1759.
Da Ich aus Eurem Schreiben vom 25. voriges ersehen habe, was Ihr wegen derer dort angekommenen kriegesgefangenen russischen Generals96-4 und deren Adjutanten anfragen wollen, so gebe Ich Euch darauf zur Resolution, dass letztere auch zu Berlin auf ihre Parole d'honneur<97> und gegen die gehörige Versicherung ihrer Generals bleiben, und Ihr solche mit denen Franzosen, so zu sagen, zusammenkoppeln könnet; jedennoch ihnen dabei declariren müsset, dass sie sich ruhig und vernünftig, auch wie es ehrliebenden Kriegesgefangenen, die ihre Parole gegeben, gebühret, aufführen, in keinem Stücke extravagiren, noch sich von Intriguen oder ungebührlicher Correspondance mehren, vielmehr ganz ruhig halten müssen, maassen sonsten bei dem ersten Écart oder Extravagance, so einer aus ihnen begehen würde, derselbe sogleich arretiret werden und die Ursache sein dörfte, warum auch denen andern die verstattete honnete Freiheit abgeschnitten werde.
Was Ihr sonsten noch anfraget, darüber kann Ich Euch nicht weiter bescheiden, als dass Ihr Euch darunter nach der Conduite, so diese Leute halten werden, und nach denen jedesmal vorkommenden Umständen der Zeit richten müsset.
Friderich.
Nach dem Concept.
96-4 Vergl. S. 67.