10851. AN DEN GENERALLIEUTENANT VON MANTEUFFEL.
Bolkenhain, 8. April 1759.
Da Ihr jetzo in Abwesenheit, des Generallieutenant Graf Dohna158-1 das Commando bei der dortigen Armee führet, so avertire, erinnere und befehle Euch hierdurch, dass Ihr Euch bestens mit der Peenemünder Schanze158-2 eilen und sputen sollet, weil Ich Euch vorhersage, dass das dortige Corps zum allerhöchsten drei Wochen so stehen bleiben wird, wie es vorjetzo ist, nachher aber andere Mouvements werden gemachet werden müssen.158-3 Daher Ihr dann Eure Anstalten so machen müsset, dass, was dorten noch zu machen, bald geschehe; welches Ihr dann auch insonderheit mit wegen aller aus dem Mecklenburgischen noch zur Richtigkeit zu bringenden Sachen observiren und deshalb die Generalmajors von Kleist und von Stutterheim äusserst pressiren müsset. Was dann weiter zu thun sein wird, werde Ich Euch weiter schreiben; inzwischen Ihr Euch alles vorstehende wohl recommandiret sein lassen sollet.
Friderich.
Nach der Ausfertigung im Kriegsarchiv des Königl. Grossen Generalstabs zu Berlin.
158-1 Der König hatte dem Grafen Dohna auf sein Gesuch erlaubt, zur Herstellung seiner sehr angegriffenen Gesundheit die Aerzte in Berlin zu consultiren und eine Kur dort zu gebrauchen.
158-2 Vergl. S. 87. 122.
158-3 D. h. gegen die Russen. Vergl. S. 123.