11238. [AN DEN GENERALLIEUTENANT VON WEDELL.]
[Im Lager bei Schmottseifen, Juli 1759.]
Instruction.424-1
1) Alle Wagens sofort von der Armee abzuschaffen und es auf den hiesigen Fuss, der dem General von Wedell bekannt ist, zu halten.
2) Vor das Brod zu sorgen und solches aus Glogau oder Küstrin beizuschaffen.
3) Auf scharfen Gehorsam zu halten. 4) Denen Officiers bei Cassation das Lamentiren und niederträchtige Reden zu untersagen.
5) Zu schimpfen auch diejenige, die des Feindes Stärke bei allen Gelegenheiten zu gross ausschreien.
6) Den Feind erstlich durch eine gute Position aufzuhalten.
7) Alsdenn nach meiner Manier zu attaquiren.424-2
8) Sollte, davor Gott sei, die Armee geschlagen werden, sich zu setzen, wor der Feind eindringen will, oder hinter Frankfurt, Krossen oder bei der Festung Glogau.
9) Diejenigen Officiers, so Lâchetéten begehen, sofort vors Kriegsrecht zu setzen.
10) Die leichten Truppen durch unsere Husaren, Dragoners etc. in Respect zu halten.
11) Mannszucht und strengen Gehorsam bei der Armee zu erhalten.
12) Mir bei Seiner Ankunft gleich von allem zu benachrichtigen.
Friderich.
Nach der Ausfertigung im Wedell'schen Familienarchiv zu Ludwigsdorf in Schlesien. Eigenhändig.424-3
<425>424-1 Vergl. Nr. 11237.
424-2 Vergl. Bd. XVI, 347; XVII, 84. 85. 122.
424-3 Die „schriftliche Vollmacht“ , welche nach der Schrift „Ein preussischer Dictator. Karl Heinrich von Wedell. Biograph. Skizze von M. v. Wedell. Berlin 1876“ Wedell erhalten haben soll, des Inhalts: „So lange Sein Commando dauert, stellt Er Meine Person vollkommen vor, und so muss Ihm auch gehorcht werden. Er soll bei den Trappen das sein, was ein Dictator bei der Römer Zeiten war. Friderich“ (a. a. O. S. 25), diese schriftliche Vollmacht findet sich unter den von Wedell nachgelassenen Papieren, nach denen die Schrift gearbeitet worden, nicht vor. Es ist ein Versehen des Herausgebers. Eine „schriftliche Vollmacht“ wäre auch jedenfalls iin einer anderen Form (z. B. nicht mit der Anrede „Er“ ) ausgestellt worden.