11552. AN DEN GENERALLIEUTENANT VON HÜLSEN.

Instruction vor dem General Hülsen, seinem Marsch betreffend.

Koben, 27. October 1759.

18 Bataillons, 20 Escadrons, als Kürassier und Dragoner, die grünen Husaren,607-2 die Reconvalescirten der Kavallerie, auch ein reconvalescirtes Bataillon, mit dem607-3 wird er den Marsch nach der gegebenen Instruction gegen Sachsen antreten. Es muss ausgebracht werden, dass die ganze Armee in 3 Colonnen in Sachsen eindringe, welche sich bei Senftenberg theilen würden, davon eine, unter dem General Hülsen, welche 14000 Mann stark sei, gerade auf Dresden gehen, die zweite, unter der Ordre des General von Kanitz, gerade auf Mühlberg gehen, allda Brücken schlagen, um der Daun'schen Armee in den Rücken zu gehen, die dritte, unter Commando des General von Schorlemer, gerade auf Torgau gehen würde. Dieses darf nur in Sorau und Muskau ausgesprenget werden, alsdann es schon am gehörigen Orte kommen wird.

Die drei ersten Märsche von hier aus müssen ohne Ruhetag geschehen. Das Proviantfuhrwesen muss morgen früh aufbrechen und<608> machen, dass es übermorgen in Sorau ist. Der Marsch des Generals ist über Muskau, Spremberg, Ruhland, Warmbrück,608-1 und also so gerichtet, dass er gerade auf Torgau kommet. Das Proviantfuhrwesen macht die Colonne rechter Hand; die Husaren, das Freibataillon und die 10 Escadrons Dragoner müssen eine halbe Meile allemal vor der Armee vorausstehen, die Patrollen von allen Seiten poussiren, damit der General von Hülsen immer avertiret ist, wo er dem Feind zu gewarten hat. Es wird marschiret mit Cantonnirungsquartieren, und müssen in die Dörfer 5 bis 6 Bataillons geleget werden und in die Städte 10 bis 12 Bataillons. Die schweren Canons müssen bei denen Bataillons eingetheilet werden, damit sie desto besser fortkommen; auch muss scharf darauf gehalten werden, dass die Bataillons ordentlich marschiren, die Leute zusammen bleiben, keine liegen lassen und alle übrige Unordnungen verhütet werden.

Sollte es sein, dass von denen Reichstruppen sich vor des Generals seinem Marsch was vorsetzen sollte, so muss er seine Leute zusammenziehen, dem Feind recognosciren, wo er am besten anzukommen ist, und ihm gerade auf dem Hals gehen.

Die Colonnenbrücken müssen im guten Stand gesetzet und mitgenommen werden, weil solche bei denen kleinen Wässern gebrauchet werden. Das Proviantfuhrwesen muss auf Doberluck608-2 seine Märsche kriegen, und weil Ich nicht wissen kann, wie zwischen hier und dieser Zeit die Umstände bei Torgau sich verändern können, und es nöthig wäre, dass die Märsche pressiret würden, so muss von Muskau an kein Ruhetag durch Sachsen gemacht werden.

Sollte Mein Bruder meinen, dass das ganze Corps bei Torgau nöthig wäre, so müssen sie hinmarschiren; sollte es aber sein, dass er glaubte, mit einer Diversion ihm besser zu gebrauchen, dass sie dem Feind bei Mühlberg im Rücken gehen oder einem Marsch gerade nach Dresden thun, so wie und nachdem es die Umstände erfodern und die Sachen binnen der Zeit es mit sich bringen werden. Mit Proviant ist dieses Corps auf einem Monat versehen, und Tractament pro Novembri ist auch ausgegeben. Es wird die Brücke von denen 40 Pontons bei allen Gelegenheiten von gutem Effect sein, und ist es nöthig, dass der General von Hülsen bei Ruhland die Pontons bei [seinem] Corps mitnimmt.

Wo es Mir möglich ist, so werde Ich bald nachkommen; und kann Ich es nicht gleich thun, doch so bald es Meine Umstände zulassen.

Die 2 Kürassierregimenter nebst der ersten Brigade Infanterie müssen morgen aufbrechen und bis Sagan marschiren.

[Friderich.]

Nach Abschrift der Cabinetskanzlei.

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607-2 Auf einem Bericht des Commandeurs der grünen Husaren, des Obersten von Kleist, d. d. Kottlewe (bei Herrnstadt) 27. October, finden sich Weisungen, in denen der König seine grosse Zufriedenheit mit dem Verhalten Kleist's ausspricht und ihm Befehle für den Abmarsch zu dem Corps Hülsen's ertheilt. Kleist war bei Kottlewe postirt gewesen zur Beobachtung der Russen und Oesterreicher.

607-3 D. h. mit diesem Corps.

608-1 D. i. Wahrenbrück.

608-2 Dobrilugk.