11812. AN DEN ETATSMINISTER GRAF FINCKENSTEIN IN BERLIN.

Freiberg, 6. Februar 1760.

[Eichel macht dem Minister Mittheilung über die Absendung des Schreibens an den neuen Landgrafen von Hessen-Cassel.73-3]

Es seind mir sonsten beide gedruckte Piècen aus Schlesien von einem guten Freunde zugesandt worden, und habe ich mit Vergnügen ersehen, dass wegen der<74> ersteren.74-1 das nöthige davon schon in der Berlinschen gedruckten Zeitung74-2 releviret worden. Es ist nur zu beklagen, dass diese Zeitung ausserhalb Landes so wenig bekannt wird, dass also solches alles nur in den Grenzen der königlichen Lande bleibet. Ew. Excellenz werden Sich zurückzuerinnern geruhen, wie ich vorlängst schon gewünschet, dass man auch auswärtige Zeitungsschreiber, insonderheit den Altonaer und die französischen in Holland, durch einige Largesses, ohne welche diese Leute nichts thun, dahin disponiren könnte, alle dergleichen Articles, und zwar ohnverstümmlet, denen ihrigen zu inseriren, damit doch auch das auswärtige Publicum desabusiret werde. Ich kann aber nicht wissen, was vor Obstacles sich deshalb finden. #Die zweite Pièce aber, nämlich das sogenannte Circularrescript,74-3 davon muss ich gestehen, dass mich solche sehr afficiret hat, da aus solcher erhellet, als ob der Wienersche Hof auch mehr alles, was man sonsten nur gemeinen Wohlstand nennet, vergessen und sich gegen den Hof zu Berlin einer solchen unanständigen und hässlichen Schreibart bedienen will, die man kaum einem groben und chicaneusen Advocaten vor einem ichts gesitteten Gerichte zu gut halten würde und selbst allen honneten Leuten Abscheu machen muss. Es würde mir leid thun, wenn man jemalen dem Wienerschen Hof wiederum in solchem groben schuljungensmässigen declamatorischen Stylo hiesigerseits begegnen wollte; damit aber doch auch das Publicum einigermaassen desabusiret und, so zu sagen, dergleichen von dem Wiener Hofe [nicht] so gewöhnet werde, als aber74-4 dieser dergleichen Grobheiten ins Gelag herein zu schreiben besonders berechtiget sei, so wünschete ich doch wohl, dass solches einmal, obgleich bescheiden und sonder Verletzung des Wohlstandes, jedoch aber auch mit Nerf, in einem gemein zu machenden Avertissement releviret und dem Publico das Ridicule von solcher Arrogance und kindischen Declamationen bekannt gemachet würde. Ich kann sagen, dass ich mit Ungeduld erwarte, was die versprochene künftige Fortsetzung denn mit sich bringen wird, glaube aber zum Voraus schon, dass es das Paroli der Fabel vom schwangern Berge sein wird. Einen besonderen Umstand muss hierbei noch anführen, dass nämlich, so oft des Königs Majestät durch Dero Herrn Officiers oder sonsten etwas von dergleichen österreichischen Grobheiten oder sonst calomnieusen und unwahren Traductionen hinterbracht wird, Sie allemal zwar darüber lachen, dabei aber zur Antwort geben, wie Sie nicht zweifeln wollten, dass Dero Herrn Minister zu Berlin solches énergiquement releviren und darauf gebührlich antworten lassen würden.

.... Hier seind wir noch bei dem alten; unsere Herrn Auxiliaires haben sich heute wirklich im Marsch gesetzet, wiewohl deren durchlauchtiger Chef5 noch hier ist. Was weiter geschehen wird, muss man noch abwarten. Wenn man denen täglich sich confirmirenden Nachrichten trauen darf, so werden die epidemischen Krankheiten in denen Quartieren der österreichischen Armee immer stärker, so dass letztere deshalb auch gezwungen wird, allerhand Bewegung zu Veränderung derer Quartiere zu machen. Gott wolle seine schwere Ruthe wieder aufheben! Die Situation des sächsischen Landmanns wird je länger je schlechter, und ich besorge, dass solche endlich zu einer Contagion ausschlagen wird.

Eichel.

Auszug aus der Ausfertigung.

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73-3 Nr. 11811.

74-1 „Commissarische Revisions-Tabelle über den effectiven Stand derer am 21. November in die Kayserl. Königl. Kriegsgefangenschafft gerathenen Königl. Preuss. Truppen.“ Die Tabelle gab die Zahl der Gefangenen auf 14923 an.

74-2 In Nr. 15, vom Sonnabend, 2. Februar 1760.

74-3 Circularrescript an alle an auswärtigen Höfen befindlichen Minister „wegen denen, von den Königl. Preuss. Kriegsvölkern in dem Königreich Böheim und dazu gehörigen Landen wider alle Kriegs-Regeln ausgeübte Gewaltthaten im abgewichenen Jahr 1759“ . Vergl. Bd. XVIII, 765. 766. (Eichel war ein Abdruck, d. d. Brünn 17. Januar 1760, zugeschickt worden.)

74-4 Für: ob.