12000. AN DEN GENERALMAJOR VON JUNG-STUTTERHEIM.
Freiberg, 11. April 1760.
Ich habe mit mehrern ersehen, was Ihr in Eurem Schreiben vom 7. dieses zu Exculpirung Eurer wegen Meines gegen Euch bezeigten Missvergnügens260-3 anführen wollen. Worauf Ich Euch aber in Antwort ertheile, dass Ich nicht nach denen Worten, sondern nach denen Werken judicire; dass Ihr im verwichenen Jahre Meine Ordres wegen der dermalen geschehenen und Mir gar nicht unbekannten Plünderungen in dem Mecklenburgschen nicht executiret habet, und dass in diesem Jahre solche von Euch noch weniger executiret seind. Urtheilet also selbst, ob alle schöne Worte, wenn die That und Werke nicht dabei seind, Mich dahin bringen zu können, sagen, dass Ich sei [Euer wohl affectionirter König]
Friderich.260-4
Nach dem Concept.
<261>260-3 Vergl. S. 249.
260-4 An den Major von Keller in Leipzig ergeht, Freiberg 11. April, eine Ordie betreffend die Strafe, von 40000 Thalern, welche denjenigen Leipziger Kaufleuten auferlegt war, „so aus purer Malice und Passion mit falschen Pässen allerhand Waaren und Lebensmittel nach Dresden zu besserer Subsistance des Feindes schicken wollen, deren Sachen aber darüber betroffen worden seind“ . Der König schreibt: „Ich gebe Euch hierdurch in Antwort, dass das Vorgeben, als [ob] das dabei befindlich gewesene Geld denen dortigen Münzentrepreneurs gehöre, ganz klar und nichts anders als eine pure Durchsteckerei mit denen Münzjuden ist, die sich dadurch selbst criminel machen. Dahero Ihr denn auch nur, ohne weitere Umstände von dem Geheimen Rath Zinnow abzuwarten, gerade durchfahren sollet, so dass die Leipziger Kaufleute die ihnen deshalb dictirte Strafe der 40000 Thaler bezahlen müssen.“