<256>noch Ew. Excellenz Einsicht, ob Dieselbe vor gut fänden, dem Marquis de Valory von der Hyndfordschen Proposition etwas, jedoch nicht mehr als er davon wissen dörfte, um keinen üblen Gebrauch davon machen zu können, zu eröffnen, um ihm dadurch zu verstehen zu geben, dass Se. Königl. Majestät dergleichen Engagements nicht hätten, noch gegen die Kron Frankreich solche Sentiments führeten, als der Cardinal und der französische Hof Sr. Majestät beimessen wollen, und dass, wann Dieselbe eine üble Intention gegen Frankreich hätten, es Deroselben an Gelegenheit nicht fehlete, solche zu bewerkstelligen, da Sie täglich deshalb sollicitiret würden.
Die dem Mylord Hyndford zu ertheilende Resolution möchten Ew. Excellenz sonsten mit aller Politesse von der Welt thun, und Dero gute Sentiments gegen die Kron Engelland, Liebe zum Frieden und beständigen Vorsatz, Ihre Engagements heilig zu erfüllen, bestens gegen Mylord Hyndford gelten machen.
Eichel.
Nach der Ausfertigung.
960. AN DAS DEPARTEMENT DER AUSWÄRTIGEN AFFAIREN.
Podewils und Borcke berichten, Berlin 16. August, Aber die seitens des Kaisers von den Reichsständen geforderten Römermonate. Der König hat früher gegen Podewils geäussert, „wie Sie Sich zwar zu keinem neuen Geldbeitrag vor den Kaiser verstehen könnten, jedoch nicht abgeneigt wären, die 200,000 Rthlr., Welche Sr. Kaiserl. Majestät auf Abschlag der in den Tractaten versprochenen 400,000 Rthlr. vor die Grafschaft Glatz bereits voraus bezahlet worden, und die wegen nicht erfülleter Condition billig restituiret werden sollten, durch Compensation zurück zu lassen.“ Die Minister fragen, ob der Comitialgesandte jetzt dahin zu instruiren sei. | Potsdam, 18. August 1742. Dieses Expediens ist sehr gut.1 |
Mündliche Resolution. Nach Aufzeichnung des Cabinetssecretärs.
1 Unter dem 22. December 1743 lässt der Kaiser beurkunden, dass er von dem Könige von Preussen „wegen denen miteingewilligten 50. Römermonaten . . . durch Abrechnung so viel als baar an dem Matricularquanto nach dem Reichsanschlag ohne Abgang und wirklich vergütet erhalten.“