1028. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.
Von dem Cabinetssecretär.
Berlin, 25. December 1743.
Des Königs Majestät wollen gerne alle diejenige Satiren, Verse und Kupfer, so währender Zeit des jetzigen Krieges zwischen Frankreich oder dem Kaiser und zwischen dem Hause Oesterreich bei verschiedenen Gelegenheiten in Frankreich, Holland oder Engelland herausgekommen und an Höchstderoselben eingesandt worden, noch einmal sehen. Dahero Ew. Excellenz davon zu benachnchtigen mir die Freiheit nehmen sollen, mit dem Vermelden, dass im Falle einige dergleichen Pièces mit zum Archive gekommen, Se. Königl. Majestät sehr gerne sehen werden, wenn solche von dem Herrn Kriegesrath von Ilgen aufgesuchet und an Höchstderoselben eingesandt werden.
Eichel.
Nach der Ausfertigung.
1029. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.
Von dem Cabinetssecretär.
Berlin, 30. December 1742.
Der König hat befohlen den Grafen Dohna in Wien dahin zu instruiren : „Dass woferne nicht etwa in dem, was der Graf Ulfeld ihm wegen der dort zu nehmenden Audienz însinuiren wollen, eine Hauteur oder Caprice des wienerschen Hofes oder auch eine Geringschätzigkeit Sr. Königl. Majestät verborgen sei, er, der Generallieutenant Graf Dohna, es darunter so genau nicht nehmen, sondern sich, wenn die von dem Graf Ulfeld angegebene Umstände und der Mangel der Equipage wahr ist, so gut als möglich accommodiren soll. Hiernächst finden Se. Königl. Majestät nöthig, dass gedachter Generallieutenant Graf Dohna auf das schleunigste von allen Umständen und Ursachen der Declaration, welche Se. Königl. Majestät wider den Einmarsch der englischen und hannöverischen Truppen in Teutschland durch den Andrié in London thun lassen, wohl instruiret werde, damit, wenn die Nachricht davon nach Wien kommen wird und das Ministerium daselbst ihn deshalb befragen möchte, er sich nicht mit der Unwissenheit davon entschuldigen dörfe, sondern im Stande sei, alles auf eine polie und solide Art zu beantworten, sonder den dortigen Hof im geringsten zu choquiren oder zu einigen Soupçons Gelegenheit zu geben, als zu dem Ende er dem dortigen Hofe, wenn er über obermeldete Declaration befraget wird, von Sr. Königl. Majestät unverbrechlichen Freundschaft gegen die Königin und von Beobachtung einer genauen Neutralité geben soll, dass aber Sr. Königl. Majestät als einem Stande des Reichs, sowie andem Ständen und Fürsten desselben, ohnmöglich gleichgültig sein könnte, dass fremde Puissances die Autorität des Reiches gänzlich vilipendiren, darinnen “