<402>d. d. Frankfurt, 10. August]. . . gesaget, behalten können, würde dem Hern Referenten zu antworten sein, dass Se. Königl. Majestät zuvörderst alles dasjenige, was er Mylord Carteret wegen der bisherigen, durch den Canal des Prinz Wilhelm zu Hessen geführten Negociation vorgestellet, allergnädigst approbirten, und könnte Referent, umb allen Verdacht einer Indiscretion gegen den Prinz Wilhelm abzuwenden, nur sagen, dass solches von dem kaiserlicheln Hofe Sr. Königl. Majestät communiciret worden, mit dem Zusatz, dass gleichwie der Punkt der Restitution der kaiserlichen Erblande allerdmgs demjenigen gemäss wäre, was der Königlich englische Hof durch den Lord Hyndford allhier schriftlich versichern lassen, Se. Königl. Majestät umb so viel mehr Ursach hätten, darauf zu insistiren, als der König von Engelland jeder Zeit selbst anerkannt, dass diese Restitution gegen eine Renonciation des Kaisers auf seine bisherige Prätensiones billig wäre und geschehen musste; wollte man aber diesen Punkt lediglich auf die Discretion des wienerschen Hofes ankommen lassen, so würde der Kaiser so bald nicht zu dem seinigen kommen, und Se. Königl. Majestät und das ganze Reich den gegründeten Argwohn schöpfen müssen, dass man von Seiten des wienerschen Hofes und dessen Alliirten nur das Tapis amüsiren und den Kaiser zu solchen Extremitäten zu bringen suchen wollte, dass er von selbst abdiciren müsste, welches, wie Referent an Carteret nur rund aus declariren könnte, Se. Königl. Majestät nimmer zugeben würden, und entstehe auch daraus, was da wolle. Höchstdieselbe hätten des Königs von Engelland durch seinen hiesigen Minister ausgestellte schriftliche Versicherung1 vor Sich dieselbe wäre nicht lirnitiret oder unter gewissen Conditionen, sondern pure und simpliciter ausgestellt. Daran würden Sich Se. Königl. Majestät halten. Dass ein Reichsstand zwei Churfürstenthümer zugleich besitzen sollte, wie geschehen würde, wenn die Königin in Ungarn Böhmen mit Baiern behielte, liefe wider die Constitutiones und Verfassungen des Reichs und könnte nichts anders als dessen Umsturz nach sich ziehen. Das Reich und alle redlich gesinnete Stände desselben könnten sich nicht anders als mit aller Macht dagegen setzen, wenn der Kaiser auch nur ein blosser Reichsstand und Churfürst wäre, musste sich also itzo, da er das Oberhaupt desselben ist, umb soviel mehr seiner annehmen. Die Ursachen, so man gegen die itzige Restitution des Kaisers Erblande allegiret, dass selbige zur Retraite der ôsterreichischen Truppen dienen müssten, wären blosse Defaiten; wenn der Friede zwischen dem Kaiser und der Königin in Ungarn einmal geschlossen, hätte der wienersche Hof von dieser Seite nichts zu befürchten, könnte auch allenfalls in dem Friedensschluss wegen der darin benöthigten Retraite seine Praecautiones nehmen. Es wäre nicht raisonnabel, von dem Kaiser zu begehren, sich von Frankreich zu detachiren, ehe er seines Friedens gewiss wâre. Die bisherige Erfahrung hätte gewiesen, dass der Anfang, den der Kaiser dazu gemacht, da er seine Truppen von den französischen
1 Preussische Staatsschriften I, 360.