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Uebrigens sollte der Herr Graf von Finckenstein die gethane Protestationes nochmalen gegen den p. Carteret wiederholen und bestens versichern, dass Se. Königl. Majestät Dero Engagements mit der Kron Engelland und den Frieden mit der Königin von Ungarn heiligst halten, auch eine genaue Neutralität beobachten würden, so lange nichts geschehen würde, was der Würde des rechtmässig erwählten Kaisers und denen Reichsconstitutionen und Verfassungen zuwider sei. Wann aber dergleichen vorgenommen und intendiret werden wollte, so könnten so wenig des Königs Majestät als ein jeder redlicher Reichsfürst dazu stille sein, sondern mussten Sich dergleichen Attentates mit allem Nachdruck und ernstlichen Mesures widersetzen.“ ...

.... Finckenstein soll „dem König von Engelland nicht weiter als bis Hannover folgen und gegen dessen Abreise nach Engelland sich beurlauben.“ 1 ...

... „Wegen dessen, so sich der Lord Carteret gegen den Herrn Grafen Finckenstein besage einliegender Relation geäussert, als ob Se. Königl. Majestät die Protestation des wienerischen Hofes genehmiget oder doch versprochen hätten, Sich solcher nicht zu opponiren,2 wollen Höchstdieselbe, dass der Herr Graf Finckenstein cito instruiret werden soll, was er dem Lord Carteret darauf eigentlich zu antworten habe, mit dem Beifügen, dass Se. Königl. Majestät die höchst illegale Art, mit welcher solche Protestation zur Reichsversammlung gebracht, und die darin enthaltene so sehr anstössige Ausdrücke weder voraussehen noch nun und in Ewigkeit approbiren oder dulden könnten.“

Klinggräffen in Frankfurt à. M. soll „überlegen, ob nicht dem Churfürsten von Köln durch die dritte, vierte Hand insinuiret werden könnte, wie er ratione des Stiftes Hildesheim nichts zu besorgen hätte, woferne er sich dem Verlangen des Kaisers, als des Reichsoberhaupts, gemäss betrüge; dahergegen, wenn er diejenige Partie favorisirte, welche den Kaiser und das Reich zu affrontiren gedächte, er von Seiten des Königs von Preussen ratione Hildesheim mehr zu besorgen hätte, als alljemalen von Hannover, da ersterer mit seiner ganzen Force in der Nähe wäre und solches ressentiren könnte.“ ....

... „Der Baron von Pöllnitz ist befehliget worden, weil derselbe dasjenige Porcellain kennet, welches der Herr Landgraf ehedem so schön gefunden, [solches]. u Charlottenburg auszusuchen und an Ew. Excellenz zu adressiren, um selbiges . . . nach Cassel zu senden.“

Eichel.

Auszug aus der Ausfertigung.



1 Am 3. November befiehlt der König, Finckenstein zurückzuberufen.

2 Vergl. unten Nr. 1229.