1029. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.
Von dem Cabinetssecretär.
Berlin, 30. December 1742.
Der König hat befohlen den Grafen Dohna in Wien dahin zu instruiren : „Dass woferne nicht etwa in dem, was der Graf Ulfeld ihm wegen der dort zu nehmenden Audienz însinuiren wollen, eine Hauteur oder Caprice des wienerschen Hofes oder auch eine Geringschätzigkeit Sr. Königl. Majestät verborgen sei, er, der Generallieutenant Graf Dohna, es darunter so genau nicht nehmen, sondern sich, wenn die von dem Graf Ulfeld angegebene Umstände und der Mangel der Equipage wahr ist, so gut als möglich accommodiren soll. Hiernächst finden Se. Königl. Majestät nöthig, dass gedachter Generallieutenant Graf Dohna auf das schleunigste von allen Umständen und Ursachen der Declaration, welche Se. Königl. Majestät wider den Einmarsch der englischen und hannöverischen Truppen in Teutschland durch den Andrié in London thun lassen, wohl instruiret werde, damit, wenn die Nachricht davon nach Wien kommen wird und das Ministerium daselbst ihn deshalb befragen möchte, er sich nicht mit der Unwissenheit davon entschuldigen dörfe, sondern im Stande sei, alles auf eine polie und solide Art zu beantworten, sonder den dortigen Hof im geringsten zu choquiren oder zu einigen Soupçons Gelegenheit zu geben, als zu dem Ende er dem dortigen Hofe, wenn er über obermeldete Declaration befraget wird, von Sr. Königl. Majestät unverbrechlichen Freundschaft gegen die Königin und von Beobachtung einer genauen Neutralité geben soll, dass aber Sr. Königl. Majestät als einem Stande des Reichs, sowie andem Ständen und Fürsten desselben, ohnmöglich gleichgültig sein könnte, dass fremde Puissances die Autorität des Reiches gänzlich vilipendiren, darinnen <305>weiter fremde Truppen einführen und mit gänzlichem Ruin so vieler Reichstände, auch Umkehrung der wohlhergebrachten Reichsfreiheit, das Théâtre de guerre darin aufschlagen oder sonst dem Reiche etwas aufdringen wollten, welches Se. Königl. Majestät als ein patriotischer teutscher Fürst, sowie alle andern Stände des Reichs nie zugeben könnten, sondern die Ehre und Autorität des Reiches darunter, es sei gegen Frankreich oder wen es wolle, ihrer Obliegenheit nach zu schützen bedacht sein müssten. Und da das Haus Oesterreich selbst in verschiedenen Gelegenheiten solches alles denen Ständen des Reichs recommandiret, so thäte Se. Königl. Majestät darunter nichts anders, als was der wienersche Hof selbst bei allen Gelegenheiten denen Reichsständen vorstellig gemachet hätte. Des Königs Majestät hätten in Dero Frieden mit der Königin versprochen, Dero bestes zu befördern, les voies d'armes exceptées; Sie würden auch solches jederzeit beobachten und gerne thun, jedoch müssten fremde Puissances dem Reiche nichts vorschreiben, noch dasselbe und die teutsche Freiheit unterdrücken wollen.“
Eichel.
Nach der Ausfertigung.