1117. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Von dem Cabinetssecretär.

Potsdam, 4. Mai 1743.

Der König befiehlt, Podewils möge „bei Gelegenheit dem Mylord Hyndford par manière de discours zu verstehen geben, dass, ob zwar das englische Ministerium gleich nach dem breslauischen Frieden viel guten Willen bezeiget, eine genaue Harmonie und Liaison zwischen den Häusern Preussen und Engelland zu etabliren und die bündigsten Versicherungen gegeben, wie man alle Facilité beitragen wollte, um die Differenzien, so des Königs Majestät mit dem Hause Hannover gehabt, zu applaniren und alles aus dem Wege zu räumen, was jemalen eine Jalousie und Missverständniss zwischen beiden Häusern erregen könnte: dennoch gedachtes Ministerium seit der Zeit, da Andrié seine Vollmacht und Instructiones deshalb zu traitiren erhalten,364-2 nicht ein Wort weiter von der Sache gesprochen hätte, auch nunmehro keine Apparence sei, dass solche wegen des Königs Reise nach Teutschland weiter vorkommen würde. Man sähe wohl, dass es ein Spiel und Défaite gewesen sei, um uns nur zu amusiren, und dass man lieber die Sache ohnausgemachet liegen lassen wollte, um vielleicht heute oder morgen daraus chicaniren zu können. Es würde vielleicht die Zeit lehren, ob man wohl oder übel daran gethan, diese Inconvenienzien zwischen beiden Höfen ohnausgemachet zu lassen, welche dem einen Theil sowohl als dem andern Gelegenheit zu chicaniren geben könnte, wenigstens sei dieses gewiss, dass, so lange die Bisbilles nicht ausgemachet und man beiderseits einen Ernst bezeigete, sie ausmachen, so lange es kein gutes Blut geben könnte ....

Noch soll auf allergnädigten Befehl Sr. Königl. Majestät an Ew. Excellenz melden, wie Dieselben überlegen und Dero Sentiment an Höchstdieselbe geben möchten, ob man nicht Moyens finden könnte, den Herzog Karl Leopold364-3 dahin zu disponiren, dass derselbe von des Königs Majestät ein Anlehen von Gelde gegen Hypothecirung von <365>Dömitz nähme, so dass der Konig dadurch vermittelst einer Hypothek Fuss in Dömitz bekäme“ . . .

Eichel.

Auszug aus der Ausfertigung.



364-2 Vergl. oben S. 301.

364-3 Vergl. die folgende Nummer.