1276. AN DEN ETATSMINISTER GRAF-PODEWILS IN BERLIN.
Von dem Cabinetssecretär.
Berlin, 5. December 1743.
Der König hat befohlen, Dohna zu instruiren: „Wie des Königs Majestät ein vor allemal dabei blieben, dass so lange der Königin von Ungarn Majestät nichts gegen die Autorité des Reiches und dessen Verfassung, ingleichen wider die Würde und Macht des Kaisers unternehmen würden, Höchstdieselbe Ihres Orts mit obgedachter Königin allemal in ohnverbrüchlicher Freundschaft leben und derselben nichts im Wege legen würden: woferne aber der wienerische Hof etwas unternehmen wollte, so der Würde des Reiches oder des Kaisers Autorité zuwider, oder auch ein Arrière-dessein hätte, des Kaisers Würde oder auch N. B. Macht zu schwächen, so könnten des Königs Majestät nicht anders, als Sich solchem nach allen Mächten widersetzen und es so zu nehmen, <482>als ob es Deroselben selbst geschähe und Sie desfalls von der Königin angegriffen....
Inzwischen wären dieses keine Menaces, sondern nur ein Avertissement, so Dieselben aufrichtig von Sich sagten, so wie jemand, dem man drohete den Arm abzuschneiden, von sich sagete, dass er solches nicht leiden, sondern sich wehren würde.
Was die Sachen wegen der von Churmainz unternommenen Dictatur beträfe, da könnte der Graf Dohna wohl an Ulfeld sagen, dass das wienerische Ministerium darunter vielleicht so weit noch nicht wäre, als es zu sein vielleicht glaubte, und dass übrigens Se. Majestät bei Dero deshalb gethanen Déclaration invariabel blieben. Ueberhaupt sollte der Herr Graf Dohna in Sachen, so den Kaiser und das Reich angingen, mit dem Grafen Ulfeld sich vertement expliciren und reine heraussprechen, welches um so mehr nöthig wäre, damit sonsten der wienerische Hof nicht glaubte, als hätte oder könnte er mit seinen prätendirten gemachten Verfassungen des Königs Majestät intimidiret.“ ...
Eichel.
Auszug aus der Ausfertigung.