<58> a eu un coup de feu qui lui a effleuré la poitrine, le margrave Charles a une contusion considérable à la cuisse. Le reste suivra en peu de jours.
Nach der eigenhändig durchcorrigirten Abschrift des eigenhändigen Concepts.
12468. AN DEN ETATSMINISTER GRAF FINCKENSTEIN IN MAGDEBURG.
Cavertitz,1 6. November 1760.
Ew. Excellenz gnädiges Schreiben vom 1. dieses habe nur den Abend späte vor der Deroselben nunmehro schon bekannten, gottlob glücklich ausgeschlagenen Bataille erhalten. Ich kann die Güte des Allerhöchsten nicht genug preisen, dass dieselbe nicht nur einen so glücklichen Ausschlag von dieser ruden und höchst critiquen Affaire gegeben, sondern dass auch dieselbe unsern allergnädigsten Herrn bei der allergrössesten Gefahr, worin Sie Sich exponiret haben und exponiren müssen, conserviret und erhalten hat. Es ist nicht nur die Contusion von einer kleinen Kugel, so Höchstdieselbe auf der rechten Brust, jedoch gottlob ohne einige weitere Folgen noch Incommodité bekommen haben, sondern ich kann Ew. Excellenz, jedoch in besonderem Vertrauen, weil ich nicht gerne etwas mehreres propaliren mag, als was des Königs Majestät Selbst avouiren, [sagen,] dass eine Kanonenkugel dichte hinter des Königs Schultern weggegangen, einer Dero Pagen hinter Deroselben, ingleichen eines Dero Handpferde blessiret worden und Höchstdieselbe in dieser Action Sich wohl in mehrerer Gefahr wie jemalen befunden haben, anderer Gefährlichkeiten, so Deroselben sonst zugestossen, zu geschweigen.
Ich werde nicht nöthig haben, sonst in einiges Détail wegen dieser zwar meurtrièren, aber doch so importanten Bataille [zu entriren], da einestheils der Herr Hauptmann von Cocceji, der dabei überall gegenwärtig gewesen, von allem vorgefallenen am besten wird referiren können, anderntheils des Königs Majestät solches in Dero heutigem eigenhändigen Schreiben an Ew. Excellenz,2 hauptsächlich aber in der hierbei liegenden Relation3 umständlich berühret haben. Wegen welcher lezterer dann ich an Ew. Excellenz auf allergnädigsten Befehl des Königs Majestät zu melden habe, dass Dieselbe nach einer davon geschehenen recht guten Uebersetzung in das Teutsche, solche sogleich französisch und teutsch drucken [zu] lassen und davon zuvorderst die königliche auswärtige Herrn Ministres, sowie auch des Prinz Heinrich Hoheit, desgleichen den Etatsminister von Schlabrendorff und M. Mitchell mit einigen gedruckten Exemplarien [zu] versehen, auch darauf solche in das Publicum gehen zu
1 Westnordwestl. von Strehla.
2 Nr. 12466.
3 Nr. 12467.