<70> bei noch offenem Wasser nach Berlin transportiren lassen, auch solches Getreide ganz frei von Zöllen gehen soll. Wobei das Generaldirectorium mit aller Vernunft und wohl zu verhüten hat, dass von solchem Einkauf vorerst nicht der allergeringste Bruit gemachet werden, sondern solcher in aller Stille und unter der Hand geschehen müsse, damit sonsten, wenn der Einkauf des Getreides voraus verrathen oder ebruitiren würde, die Hamburger Kaufleute nicht daher Gelegenheit nehmen mögen, die Preise dafür höher in das Geld zu setzen, als es gewöhnlich ist. Sowie alsdann das vor gedachtes Geld eingekaufte Getreide gegen Berlin ankommen wird, so soll das Generaldirectorium sich mit dem churmärkischen Kammerdirectorio und denen geschicktesten aus der Kammer, auch dem Geheimen Rath Kircheisen sogleich zusammenthun und auf Pflicht, Ehre und Gewissen eine billige Vertheilung davon machen, damit der Bürgerschaft zu Berlin und denen an Brod Noth leidenden in daherum belegenen Gegenden, die in armseligen Umständen und des Brods höchst bedürftig seind, sogleich ein proportionirtes Quantum, um sich des Brodmangels zu erwehren, ganz völlig gratis und ohne einige Sporteln deshalb zu verlangen, gegeben und die Quantité solchergestalt und sonder Aufenthalt zu ihrer Bedürfniss, Consumtion und Unterhalt ausgetheilet werde; als welches Se. Königl. Majestät der Armuth und denen Nothleidenden zu Berlin und gedachter Orten aus allergnädigster Milde und Mitleiden schenken und dafür keine Erstattung haben wollen. Wie denn auch Se. Königl. Majestät es dabei nicht bewenden lassen, sondern der guten und getreuen Stadt Berlin hiernächst noch weiter auf andere Art wegen ihrer erlittenen Calamität aufzuhelfen und zu assistiren bedacht sein werden.
Friderich.
Nach dem Concept.
12483. AN DEN GENERALFELDMARSCHALL VON LEHWALDT IN BERLIN.
Meissen, 10. November 1760.
Der König dankt für die „treuaufrichtigen“ Glückwünsche zum Siege bei Torgau.
[Ich] habe Mir nichts anders von Euch vermuthet, als dass, da Ihr bei dem ersten Anfall des Feindes auf Berlin daselbst noch gegenwärtig gewesen, Ihr als ein alter braver und würdiger Officier alles anwenden würdet, um die Stadt gegen den Feind nach aller Möglichkeit zu souteniren. Ich erkenne solches auch auf das gnädigste gegen Euch und werde nicht aufhören, allemal zu bleiben Euer wohlaffectionirter König
Friderich.1
Nach dem Concept.
1 Durch Cabinetsordre, d. d. Meissen 10. November, macht der König dem General von Bülow, Commandeur des Dragonerregiments Baireuth, bekannt, dass er in Anerkennung der „braven Conduite“ des Generals „in letzterer Bataille“ ihm „ein gnädiges Gratial von 1000 Rthlr.“ auszahlen lassen wolle. „Dieweilen auch das Regiment von Baireuth sich bei solcher Gelegenheit besonders distinguiret hat, so habe Ich gleichfalls . . . befohlen, denen Commandeurs derer Escadrons, welche in letzterer Bataille gegenwärtig gewesen und solche angeführet haben, zu einiger Erkenntlichkeit ein Gratial von 2500 Rthlr. auszuzahlen; welches Ihr denenselben von Meinetwegen sogleich bekannt zu machen habet.“