<83> Armee behalten wollen, so lange als es ihm gefällig gewesen wäre, solches einmal wieder zurückgehen zu lassen“ .]

. . . Die von Ew. Excellenz mir gnädig communicirete Correspondance mit M. Mitchell remittire schuldigst hierbei; ich hoffe, dass auf Deroselben letzteres Schreiben und bei Gelegenheit der an seinem Hofe geschehenen Veränderung er sich ravisiren werde. Die Auslegung aber, so er machen wollen, als ob der König ihm seinen Posten zu Glogau angewiesen, ist etwas zu milde, da des Königs Majestät ihm in dem Moment, als Sie aus dem Gebirge nach Sachsen marschiren wollten, überliessen, Deroselben bei der Armee zu folgen oder aber auf Glogau zu gehen, um à portée zu sein, wenn des Königs Majestät der Gegend in der Lausnitz wären, zu Deroselben zu stossen, welches Sie auch demselben durch den Herrn von Schlabrendorff ganz deutlich insinuiren liessen.1 Es würde auch dem König dermalen um so lieber gewesen sein, wann M. Mitchell ohngefähr der Gegend Sagan zu Sie gekommen wäre, weil Höchstdieselbe mir anvertraueten, dass Sie intentioniret wären, ihn selbst mit einer Commission von Importance an seinem Hofe zu schicken, so aber, weil er nicht kam, unterbleiben musste und nunmehro auch ganz gut ist, dass es nicht geschehen. Welches jedoch nur en secret melde.

Ueber das Mémoire, das Dresdensche Bombardement betreffend,2 wüsste ich nicht das geringste zu sagen, als nur dass, da wichtigere Évènements erstere Sachen bei dem Publico nunmehro schon in das Vergessen gebracht, es nunmehro wohl nicht de saison mehr sein dörfte, das Publicum darüber reveilliren zu wollen, daferne sich nicht noch etwa eine ganz bequeme Gelegenheit eröffnete, ganz oder zum Theil Gebrauch davon zu machen.

Des Königs Majestät erinnern Sich noch öfters des verlangten Promemoria wegen der von Oesterreichern und Russen bei letzterer Invasion in und bei Berlin begangenen Violences und Cruautés.3 Alle Specialia davon anzuführen, würde ohnmöglich sein, auch das Volume zu stark machen, die am meisten in die Augen fallende aber, unter welchen des Königs Majestät in specie das [meinen], was mit der Leiche des verstorbenen Oberstallmeister von Schwerin und seiner Gemahlin geschehen, sowie es der Obriste von Schwerin selbst dem König erzählet, haben Höchstdieselbe exprès genannt, und wird also nicht auszulassen, vielmehr das Mémoire zu pressiren seind, ehe das Publicum dieses betrübte Évènement vergisset und aus der Acht lasset.

Hier seind wir noch in der Erwartung, wie es mit Dresden gehen wird. Alle Arrangements und Präparationes der Oesterreicher gehen dahin, als ob sie diesen Platz, wie ganz Sachsen, verlassen wollten. Die Armee von ihnen stehet hinter Dresden, jenseits der Elbe haben sie nichts mehr; ihre Bagage und dasjenige, so sie bei uns und in Sachsen geraubet haben, schicken sie nach Böhmen; alle ihre Kranke und Blessirete, deren ohnsäglich viele unterwegens crepiren, schicken sie gleichfalls dahin; Freiberg und das Gebirge in Sachsen haben ihre Truppen verlassen und sich auf Dippoldiswalde und auf den Weg nach Böhmen gezogen. Leute, so aus Dresden kommen, versichern einmüthig, dass das sächsische Ministère in Dresden und andere sächsische Officianten alles einpacken und nach Böhmen gehen; dass die Oesterreicher bis auf ein gar weniges ihre Feldbäckerei aufheben, dass sie ein ganz geringes an Magazin drin haben und eine Quantité Gersten, so sie vorhin aus Böhmen kommen lassen, verkaufen und denen Dresdenern zum Verkauf aufzwingen. Unsere Gefangene und alles dergleichen, auch die Artillerie, wie man versichern will, wird nach Böhmen fortgeschaffet, und der ganze Weg von Dresden über Giesshübel nach Böhmen soll voll von österreichschem Train bis in Böhmen seind. Demohnerachtet aber kann man mit Gewissheit noch nicht sagen, dass sie Dresden verlassen wollen, da einige, obschon wenige, Data dagegen seind. Es muss sich aber dieses in gar wenig Tagen developpiren, da der König eine Brücke hier über die Elbe geschlagen und heute über solche gegen die Neustadt von Dresden etwas detachiret, der General



1 Vergl. Nr. 12413.

2 Vergl. Nr. 12457.

3 Vergl. Nr. 12441.