12541. AN DEN ETATSMINISTER FREIHERRN VON SCHLABRENDORFF IN BRESLAU.
Meissen, 25. November 1760.
P. S.
Dem Minister wird bekannt gegeben, dass Köppen Befehl erhalten habe, an die Militärkasse in Breslau „die Summa von einer Million zum Behuf der Verpflegungsgelder und Löhnungen vor die dort in Schlesien stehende Regimenter“ zu überweisen, welche Summe er, „insoferne in Schlesien an Contribution und Acten wenig oder nichts eingekommen ist“ , „mit zur Hülfe zu nehmen“ habe.
Im übrigen mache Ich Euch noch bekannt, dass Ich erwähntem Geheimen Rath Köppen zugleich befohlen habe, die vorhin schon bei ihm von Mir destinirte Gelder zum Soulagement derer durch den Krieg sehr gelittenen schlesischen Unterthanen, damit selbige mit dem höchst benöthigten Brod- und Saatkorn, auch etwas Vieh sogleich wieder versehen werden können, zu übermachen. Ich bin übrigens von Euch persuadiret und fordere es allenfalls auf Eure Pflicht und Ehre, dass Ihr die Repartition dieser Hülfsgelder ganz impartialisch machen und denen nothleidenden Unterthanen indistinctement, es sein Aemter, Städte oder adeliche Unterthanen, die daraus nöthige Hülfe zu ihrer Conservation également, so weit das Quantum hinreichen wird, widerfahren lassen werdet; wie Ich Mir dann vorbehalte, dass alle Quittungen deshalb besonders aufgehoben werden sollen, auf dass, wenn Ich solche fordere, Ich die Richtigkeit gedachter egaler Repartition daraus ersehen könne. Nach Zeit und Umständen werde Ich schon bedacht sein, Meinen getreuen schlesischen Unterthanen weiter zu helfen.
Friderich.
Nach dem Concept.