12560. AN DEN CAPITÄN VON ZEGELIN, VICECOMMANDANTEN VON BERLIN.

Meissen, 30. November 1760.

Ich gebe Euch auf Euer Schreiben vom 27. dieses hierdurch in Antwort, wie das Generaldirectorium daselbst ganz recht hat, wenn es denen nach Berlin und der Orten gekommenen Blessirten und Kranken von der Armee weder Rationes noch Portiones geben noch verabfolgen lassen will, wozu denn ohnedem dorten weder Magazin noch Fonds vorhanden ist. Denn warum seind gedachte Officiers vor sich dahin gegangen, und nicht wie andere ihresgleichen zu Torgau geblieben, allwo dieselbe sich besser als dort curiren lassen und, was ihnen gebühret, erhalten können! Die Suiten alsdann von ersterm aber seind, dass mehrentheils, wenn selbige curiret worden oder reconvalesciret seind, alsdann allda merode machen und herumreisen, auch in Jahr und Tag nicht wieder zu ihren Regimentern und zur Armee kommen. Ihr sollet auch von allen dahin gekommenen kranken und blessirten Offi<132>ciers von der Armee und Stabe durchgängig eine accurate Liste, wie es sich gehöret, aufnehmen und solche baldmöglichst an den Generalmajor und Adjutanten von Krusemarck einsenden.

Im übrigen verstehet es sich von Selbsten, dass diejenigen Leute, so sich aus der Kriegesgefangenschaft selbst ranzioniret, wiederum zu denen Regimentern und Compagnien, wozu sie gehören, transportiret werden müssen.

Friderich.132-1

Nach einer Abschrift aus dem Nachlasse von J. D. E. Preuss, im Besitze des Geh. Regierungsraths Dr. Schottmüller.



132-1 Dem Obersten von Kleist wird am 29. November die Erlaubnis ertheilt, auf einige Wochen zur Kur nach Torgau zu gehen. „Was Ich Euch aber dennoch dabei committire, ist, dass Ihr auf die von Mir anbefohlene Reparation und Herstellung der Torgauschen Brücke über die Elbe, so der Ingenieurmajor Petri zu besorgen hat, sehr pressiren und darauf treiben sollet, dass diese Brücke, aller Excusen ohnerachtet, auf das baldigste fertig werde und in ganz brauchbarem Stande wieder gesetzet werden müsse.“ [Kleistsches Familienarchiv zu Kiekow.]