13177. AN DEN OBERSTLIEUTENANT VON REICHMAN, VICECOMMANDANTEN VON MAGDEBURG.
Bunzelwitz, 24. September 1761.
Es ist der Vorfall geschehen, dass, nachdem die Oesterreicher unseren dortigen kriegesgefangenen Officiers seit den letzteren Monaten her das ihnen dem Kartell zufolge zuständige Tractament zu ihrer Verpflegung nicht ausgezahlet haben,624-3 sondern ihnen anmuthen wollen, die Ducaten doppelt so hoch im Preise anzunehmen, als selbige der Orten wieder ausgegeben werden können, der General von der Infanterie von Fouqué bei seiner gleichfalls dortigen Kriegesgefangenschaft dagegen an den Hofkriegesrath zu Wien Vorstellung gethan und um die billige Remedur darunter angetragen hat. Worauf aber der wienersche Hof wider alles, [was] Völker- und Kriegesgesetze heisset, gedachten General von Fouqué arretiren und nach Karlstadt in Kroatien an denen türkischen Grenzen transportiren lassen.
Wegen dieser enormen Verletzung der Völker- und Kriegesrechte in der Person gedachtes General von Fouqué, finde Ich Mich obligiret, rechte Repressalien gegen die in hiesiger Kriegesgefangenschaft befindliche österreichsche Generals brauchen zu lassen, und befehle Euch hierdurch, dass Ihr sogleich nach Erhaltung dieser Meiner Ordre die vier vornehmsten von denen kriegesgefangenen Generals, nach ihrem Range und Tour, arretiren und solche auf die Citadelle zu Magdeburg einsetzen, auch bis auf weitere Ordre in ganz engem Arrest halten lassen sollet. Ihr habt Euch also hiernach zu achten. Sollten auch von solchen vier vornehmsten und nach ihrer Tour ältesten österreichschen Generals jetzo nicht zu Magdeburg befindlich, sondern etwa zu Stettin, Berlin oder der Orten seind, so habt Ihr das dortige Gouvernement mit ab schriftlicher Communication sofort zu requiriren, einen solchen sogleich arretiren und unter sicherer Escorte nach Magdeburg bringen und an Euch abliefern zu lassen; da Ihr dann solchen befohlener Maassen gleichfalls zur Citadelle bringen und wie die andern im engen Arrest halten lassen sollet.
Friderich.
Nach dem Concept.
<625>624-3 Vergl. Nr. 13172.