<157>Ergreifung nach Vorschrift Eurer deshalb habenden Instructionen den Anfang gemachet und darunter ferner fortfahren werdet. Wie Ihr dann auch dergestalt mit aller Vigilance und Vorsicht continuiren und von dem Success der Sache und denen dabei vorkommenden Umständen Eure Berichte auf das fleissigste und baldigste erstatten sollet.
Sonsten dienet Euch zur Nachricht, wie Ich vor gut und nöthig gefunden habe, den Obristen Grafen von Wied Dohnaschen Regiments von Wesel aus mit einem Bataillon Infanterie nach dem Ostfriesischen zu schicken, um Euch bei der Possessionsergreifung und wo es sonsten in andern Umständen nöthig sein wird, zu appuyiren. Derselbe wird Euch sogleich wie er in das Ostfriesische eingerücket sein wird von seiner Ankunft benachrichtigen, auch Euch demnächst den Inhalt seiner Instruction eröffnen ; dahero Mein Wille ist, dass Ihr ihm alle und jede Stücken, so Meine dortige Angelegenheiten betreffen, pflichtmässig und cordat expliciren, und Euch mit solchem in allen solchen Sachen, was er zu thun und zu wissen nöthig hat, sonder einige Reserve concertiren, auch ihm überall mit gutem Rath und That an die Hand gehen sollet, so wie Ihr es vor Gott und Mir zu verantworten jederzeit im Stande seid, dahergegen Ihr Euch Meiner gnädigen Erkenntlichkeit und Propension nach wohl ausgeführter Sache versichert halten könnet. Was etwa dorten vor Motus über Meine Possessionsergreifung gemachet werden wollen, imgleichen ob die verwittibte Fürstin eine Schwangerschaft angeben wollen, und wie allen Sachen beizukommen, davon erwarte Ich Eure Berichte, so bald wie es die Umstände so leiden als erfordern wollen. Ich werde Euch auch nächstens einen sichern vernünftigen Kriegsund Domainen-Rath aus Minden, Namens Bügel, adressiren, welcher beordert worden, sich bei Euch zu melden, und demnächst eine gründlichund zuverlässige Nachricht von allen Revenus dieses Fürstenthums, sonder in seiner bisherigen Verfassung etwas ändern zu dörfen, einzuziehen. Demselben sollet Ihr bestens an die Hand gehen, ihm alle Umstände sowohl von dem Steuerals Domainenwesen nach der Euch beiwohnenden Connaissance getreulich anzeigen und alles sonsten diensame an die Hand geben.
Friderich.
Nach Abschrift der Cabinetskanzlei.
1454. AU MARQUIS DE VALORY, ENVOYÉ DE FRANCE, A BERLIN.
Pyrmont, 28 mai 1744,
Monsieur. C'est avec une satisfaction sensible que j'ai vu dans la lettre que vous venez de m'écrire les assurances d'amitié et de confiance particulière dont le Roi votre maître m'a voulu honorer, en vous ordonnant de me rendre compte des particularités qui ont suivi l'audience que Sa Majesté a donnée au ministre des États-Généraux. Aussi espéré-