<366>vor nöthig erachten sollten, ohne Verzug zu Unserer Assistenz marschiren könne.
Wir versehen Uns um so viel zuversichtlicher, dass Ew. Kaiserl. Majestät Uns in gegenwärtigem Frangenti mit einer willfährigen und allianzmässigen Erklärung erfreuen werden, als Wir Uns nicht vorzustellen vermögen, dass Ew. Kaiserl. Majestät Intention sein könne, einem Alliirten und Nachbaren, dessen Interesse durch natürliche Bande mit dem Interesse des russischen Reichs verknüpfet ist, der auch demselben von undenklichen Jahren her mit unverbrüchlicher Freundschaft und aufrichtigem Attachement in guten und misslichen Zeiten zugethan gewesen, dessen Wohlergehen und Agrandissement treulich gesuchet und befördern helfen und sich von solchen Sentiments durch nichts in der Welt abwendig machen lassen, diejenige Willfährigkeit zu versagen, welche Sie solchen Puissancen, so die russische Freundschaft niemals anders als zu Beförderung ihrer eigenen, von dem Interesse des russischen Reichs weit abgehenden Absichten gesuchet, die von demselben empfangene Wohlthaten mit dem gröbsten Undank vergolten, dem Anwachs der russischen Macht alle nur ersinnliche Hindernisse in den Weg geleget und ihre Jalousie dagegen selbst in solchen Conjuncturen, da sie in denen dem äusserlichen Schein nach allergenauesten Verbindungen mit Russland gestanden und dessen Assistenz zu ihrer eigenen Conservation unumgänglich benöthiget gewesen, niemals bergen können, so grossmüthig angedeihen lassen.
Ew. Kaiserl. Majestät können Sich hinwiederum von Unserer unveränderlichen aufrichtigen Freundschaft und danknehmigsten vollkommenen Ergebenheit ganz zuverlässig versichert halten, und festen Staat machen, dass Wir es Unsers Orts an keinem Stücke erwinden lassen werden, wodurch Wir Dieselbe zu überzeugen vermögen, mit was besonderer Hochachtung Wir beständig und unausgesetzt sein und bleiben etc.
Friderich.
H. Graf von Podewils. C. W. Borcke.
Nach dem Concept.1
1659. AU MINISTRE D'ÉTAT BARON DE MARDEFELD A MOSCOU.
Berlin, 19 décembre 1744.
Vous trouverez ci-clos à cachet volant la lettre que j'ai trouvé bon d'écrire à l'Impératrice, pour lui demander l'assistance stipulée par le
1 Weitere Schreiben in dieser Angelegenheit ergingen unter dem 19. December: an den König von Schweden qua Landgraf von Hessen - Cassel und an den Prinzen-Statthalter von Hessen-Cassel, auf Grund des Vertrages vom 23. März 1743; ferner an den Churfürsten von der Pfalz auf Grund des Vertrages vom 24. December 1741; unter dem 22. December : an den Herzog von Württemberg auf Grund des Vertrages vom 31. Januar 1744, sowie an den Herzog von Braunschweig-Wolfenbüttel auf Grund des am 6. September 1732 erneuerten Fœdus perpetunm vom 11. April 1692.