1329. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Von dem Cabinetssecretär.

Potsdam, 9. Februar 1744.

Des Königs Majestät haben mir sogleich befohlen, wie dass in der Instruction vor den p. von Geuder24-2 mit inseriret werden sollte :

1. Dass er auf die beiden sehr österreichisch gesinnte Ministres, als Hardenberg und Bilfinger, wohl vigiliren und Acht haben soll, damit solche mit ihren gegen des Kaisers Majestät übel gesinnten Sentiments nicht aufkommen noch etwas thun können, welches des Kaisers Interesse zuwider wäre; wobei er alles thun sollte, es dahin zu bringen, dass solche von denen Affairen gar wegkämen.

2. Dass er wohl Acht haben soll, was vor ein Cavalier des Herzogs besondere Confidence bekomme, welchen er alsdann auf das bestmöglichste cajoliren, Sr. Königl. Majestät auch selbigen sodann melden soll, weil Höchstdieselbe solchen sodann Sich durch eine Pension versichern wollen.

Eichel.

Nach der Ausfertigung.



24-2 Zur Accreditirung als Minister am württembergischen Hofe bestimmt.