1552. AN DEN GENERAL VON DER INFANTERIE VON DER MARWITZ IN BRESLAU.
Quartier Gross-Dobritz, 20. August 1744.
Mein lieber General von der Infanterie von Marwitz254-1 .... Was die Nachricht von dem sogenannten Partisan Kuchenbecker aus Teschen anlanget, so muss Ich der Königin von Hungarn überlassen, ob sie vor rathsam findet, den unter ihr und Mir getroffenen Frieden dergestalt zu unterbrechen, dass sie dergleichen Leute gegen Meine schlesische Unterthanen mit dem angedroheten Sengen und Brennen ausschicken will. Bisher und durch alles dasjenige, so Ich durch die dem Kaiser zu Herstellung des Friedens in Teutschland und zur Herstellung der kaiserlichen Dignität und Würde überlassenen Auxihairtruppen gethan habe und thun lassen werde, habe Ich vor Mein Personnel keinen Antheil an allen denen Démêlés sogedachter Königin mit fremden Puissancen (den Kaiser als Reichshaupt ausgenommen) genommen, und was die Truppen,254-2 so Ich dem Kaiser als Auxiliaires überlassen, worunter auch Euer unterhabendes Corps gehöret, vornehmen werden, geschiehet auf Ordre und Genehmhaltung des Kaisers, woran Ich vor Mein Personnel keinen Theil nehme, vielmehr den breslauischen Frieden nach als vor in seiner Vigueur zu bleiben erachte. Sollte aber die Königin von Ungarn solches weiter poussiren und Mich von denen Händeln selbst mehren wollen, werde Ich auch Meine Mesures darnach nehmen müssen. Und dafeme der sogenannte Partisan Kuchenbecker sich unternehmen <255>sollte, den geringsten Excess in Meinen Landen zu begehen, so hoffe Ich, dass Ihr Mittel finden werdet, durch die gegen das Teschensche zu machende Husarenpostirung ihm solches gereuen zu machen und ihn wie einen Freibeuter zu tractiren. Um aber allem Missverstand und denen daher entstehenden Suiten vorzukommen oder wenigstens Meines Ortes nichts vergessen zu haben, was zur Vermeidung aller traurigen Folgerungen dienen kann, so sollet Ihr gehöriger Orten, als der troppauischen Regierung oder sonsten einem nachbelegenen österreichischen Commandanten declariren, dass, daferne man sich unterstehen würde, die Sachen soweit zu poussiren und in Meinen schlesischen Landen auch nur ein Dorf anzustecken oder zu plündern, es Mir an Mitteln nicht fehlen sollte, rechtmässige Repressalien im Herzogthum Oesterreich vorzunehmen und bis unter Wien alles dasjenige in doppelter Weise exerciren zu lassen, was man sich gegen Meine schlesische Lande unternehmen würde. Von dem Effect dieser Declaration,255-1 und was man Euch darauf antworten wird, werde Ich Euren Bericht baldmöglichst erwarten, um Meine Mesures darnach nehmen zu können. Ich bin etc.
F.
Nach der Ausfertigung im Kriegsarchiv des Königl. Grossen Generalstabes zu Berlin.255-2
254-1 Den Eingang bilden Befehle rein militärischen Inhalts.
254-2 Im Original ist das Folgende bis „vornehmen werden“ mehrfach sinnlos verschrieben.
255-1 Am 24. August verfügt der König durch Eichel an das Departement der auswärtigen Affairen, dass der in Wien zurückgebliebene Legationssecretär von der Hellen dieselbe Erklärung dem dortigen Ministerium abgeben soll.
255-2 Ein Postscript setzt den General von der Marwitz in Kenntniss, dass ihm ein Patent zur Beruhigung der Stimmung in Ungarn zu Veröffentlichung zugehen werde. Vergl. Preussische Staatsschriften I, 473.