1564. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Von dem Cabinetssecretär.

Lager bei Budin, 31. August 1744.

Des Königs Majestät haben allergnädigst befohlen, an Ew. Excellenz einhegende von dem wienerischen Hofe publicirte Pièce264-1 zu senden, mit dem Vermelden, wie Dieselbe besorgen möchten, dass solche nächstens auf solide und bündige Art durch eine recht geschickte Feder beantwortet, und den Herren Oesterreichern auf ihre in lauter Generalien bestehende Declamationes geantwortet werden möchte. Die auf eine malicieuse Weise unter dem Namen von Article separé eingerückte Pièce sollte vor falsch und supposiret erkläret, wegen der Klein-Hennersdorfer Convention264-2 aber nur kurz und geschickt angeführt werden, dass solches nur von einem Ministre gezeichnet worden und als eine Ébauche von einem Werk, so allererst zu einer Consistance kommen sollen; dem wienerischen Hof aber die Ursachen am ersten bekannt wären, warum sich das ganze Werk zerschlagen.

Was in dem Wormser Tractat geschehen und in was verfänglicher Absicht solches geschlossen worden, soll demnächst wohl releviret, und ferner ausgeführet werden, wie es niemalen eine Clausul vom Breslauer Frieden gewesen, dass man ganz stille sitzen sollte, um von den andern sich alles Übels thun zu lassen; so lange der wienerische Hof nichts <265>weiter gethan, als seine eigne Sache auszumachen, hätten Se. Majestät stille gesessen; als derselbe aber weiter gegangen und Dinge vornehmen wollen, so wider des Kaisers, des Reiches und wider Sr. Majestät Ehre, Würde und Reputation wären, so wäre dieses eine neue Sache, woran man im Breslauer Frieden nicht denken können, daher Se. Majestät nicht anders als zu den genommenen Mesures resolviren können. Soviel ist es, was in der Eil notiren können und hierdurch schuldigst melden sollen.265-1

Eichel.

Nach der Ausfertigung.



264-1 S. 263 Anm. 1.

264-2 Vergl. Bd. I, 371.

265-1 Vergl. die demgemäss veröffentlichte „Widerlegung der in der wienerischen Beantwortung . . . enthaltenen Scheingründe und unstatthaften Beschuldigungen“ ; Preussische Staatsschriften I, 477.