1817. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Camenz, 30. April 1745.

Mein lieber Geheimer Etatsminister Graf von Podewils. So wie Ihr aus der Originalanlage ersehen werdet, habe Ich wegen der zu Klettenberg angehaltenen Gelder140-1 Meine Resolution dahin ertheilet, dass solche passiret werden sollen. Ich will aber, dass ihr Gelegenheit nehmen sollet, mit dem sächsischen Minister von Bülow daraus zu reden, und demselben ganz poliment diese Meine Resolution, soviel als möglich ist gelten machen sollet, mit der Insinuation, dass, gleichwie die Anhaltung gedachter Gelder ohne Meinen Vorbewusst geschehen, also Ich auch solche improbiret und befohlen hätte, solche sogleich passiren zu lassen; Ich hoffte, sein Hof würde solches abermalen als ein Merkmal ansehen, dass, wenn zwischen solchem und Mir Bisbilles und Misshelligkeiten wären, die Schuld davon gewiss an Meiner Seite nicht wäre, und dass vielmehr Ich alles beitrüge, um ein nachbarliches Vernehmen zu unterhalten, und wann Ich hier und da einige Mesures zu nehmen obligiret wäre, Mich lediglich darunter nach den Absichten, so Mir deutlich genug gesaget und gezeiget würden, richtete, und wünschete, besten Exempeln folgen zu können. Ich bin etc.

F.

Nach der Ausfertigung.



140-1 Ein chursächsischer Kammeragent, Keubler, war mit einem Transport von zwei Tonnen Gold angehalten worden, obgleich er einen chursächsischen Pass hatte.