2505. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Berlin, 26. Januar 1747.

Da des Königs Majestät vor gut finden, dass dem russischen Hofe auf die letzthin dem Secretario Warendorff zugestellte Note, die Garantie über den dresdenschen Frieden betreffend,298-1 gar nicht geantwortet werde,<299> so habe solches Ew. Excellenz auf allergnädigsten Befehl Sr. Königl. Majestät hierdurch schuldigst melden sollen.

Eichel.

Nach der Ausfertigung.



298-1 D. d. Petersburg 23. December (a. St.) 1746. Der russische Hof lehnte durch diese Note die Uebernahme der Garantie für Schlesien mit der Begründung ab, dass Preussen durch die Nichteinhaltung des breslauer Friedens die russische Accession zu demselben „freiwillig zernichtet“ habe, und dass man sowohl zu Preussen als zu dem wiener Hofe bereits im Bundesverhältniss stehe: „wozu noch kömmt, dass wie Ihro Majestät die Römische Kaiserin, Königin zu Ungarn und Böhmen, zu der Zeit, als der dresdnische Friedenstractat negociiret wurde, um demselben einen besondern Articul, mittelst welchem der hiesige Beitritt und Garantie gemeinschaftlich anverlanget werden sollte, anzuhängen ausdrücklich vorstellen lassen, Ihro Majestät der König in Preussen darauf gar nicht entriren wollen.“ Ein Erlass aus dem Ministerium an Warendorff vom 28. Januar erklärt die letzte Behauptung für erfunden. Vergl. Bd. IV, 363.