<482>ferne diese Provinz von den Russen feindlich angegriffen werden wollte, so beziehen Se. Königl. Majestät Sich zwar auf den mehreren Einhalt dieser Instruction; nachdem Sie aber vor nöthig gefunden, ihn über verschiedenes annoch mit einer näheren Instruction zu versehen, wie er sich zu verhalten habe, wann der Cas wirklich existiren sollte, dass es dorten von Seiten Russlandes zu einem Friedensbruch käme und dass öffentliche Hostilitäten gegen die dortige Provinz unternommen werden wollten, damit er alsdenn wisse, was er sogleich zu thun habe, um alles nach Sr. Königl. Majestät Intention zu dirigiren, — als machen Sie demselben nachstehendes zu seiner Verhaltung bekannt, und zwar:
1. Hat der General Lehwaldt wegen eines feindlichen Anfalls auf Preussen so lange nichts zu besorgen, bis dass, er erfähret, dass die russischen Truppen wirklich in Finnland eingefallen seind und die Schweden dorten angegriffen haben. Bevor solches nicht geschiehet, kann derselbe in Preussen ganz ruhig sein.
2. Sollte es aber geschehen, dass er von einem in Schwedisch-Finnland geschehenen Einfall derer Russen zuverlässige Nachricht bekäme, so muss er seines Ortes attent sein und mit denen ihm aufgegebenen Arrangements den Anfang machen, hierbei jedennoch wohl Acht haben, dass er nicht etwa auf eine verflogene Zeitung von einem in Finnland geschehenen russischen Einfall sofort traue und darauf zur Unzeit mit seinen Arrangements den Anfang mache, sondern bevor er wirklich zu diesen schreitet, so muss er von der Wahrheit des in Finnland geschehenen russischen Einfalls wohl versichert sein.
Würden Se. Königl. Majestät Dero Ortes noch eher in Erfahrung kommen, dass es zum wirklichen Bruch zwischen Schweden und Russland gerathen, so werden Sie den General. Lehwaldt sogleich davon avertiren und schreiben, was er seines Ortes weiter zu thun habe. Sollte er aber vorzüglich davon gewisse und sichere Nachricht bekommen, so muss er solches alsofort Sr. Königl. Majestät par Estafette, und zwar in einem nach beikommendem Chiffre durch und durch chiffrirten Schreiben, berichten, sein erstes Arrangement aber dahin machen, dass er das Rueschische Husarenregiment nacher Tilsit marschiren lasset.
Hierauf lässet er durch die dortige Regimenter, nach Einhalt des ersten Articul der ersten Instruction, [alle] bereits ausgeschriebene junge Mannschaft, so zum Gewehrtragen tüchtig, gleich einziehen.
Das sogenannte Königsbergische Garnisonregiment, so zufolge der ersteren Instruction nach Memel, Pilau und Friederichsburg geleget werden soll, vertheilet er sogleich und schicket es nach gedachten Festungen, ziehet aber dahergegen die 6 Garnisonbataillons von l'Hospital, Röder und Manteuffel sofort an sich nach Königsberg.
Die jetzigen Kommandanten gedachter dreier Festungen müssen insgesammt jeder auf seinem Posten bleiben, der General Lehwaldt aber muss besorgen, dass alsdenn die Garnisons darin mit allen erforderlichen Provisionen von Mehl, Branntwein, geräuchert und gesalztem Fleisch und