<483> anderen nöthigen Lebensmitteln mehr versorget werden; ferner muss derselbe alsdenn dahin sehen, damit er aus der dortigen Provinz einige verabscheidete gute, alte und brave Officiers bekommen könne, welche er in nurgedachte drei Festungen mit eintheilen und verlegen soll, damit er sich um so mehr darauf verlassen könne, dass keiner von diesen Plätzen eher übergeben werde, bis der Feind nicht nur Tranchées davor eröffnet, sondern auch Bresche darauf geleget habe, oder aber sonst besondere Umstände vorkämen, dass es nämlich der Garnison darin ganz und gar an Pulver oder auch an allen Lebensmitteln gefehlet habe. Ausser welchen Umständen der Garnison wohl einzubinden ist, dass sie sich durchaus nicht geben sollen.
Dem Vermuthen nach werden die beiden Festungen Memel und Pillau den Marsch der Russen sehr aufhalten; indem, wann sie solche belagern, sie die grosse Ceremonie werden davor machen müssen, welches Zeit erfordert. Belagern sie aber solche nicht, so werden sie auch keine Galeeren weder in das Kursche noch in das Frische Haff einbringen können, indem Se. Königl. Majestät supponiren, dass die Situation dieser Festungen so sei, dass man aus denenselben die Entrées beider Haffe mit Canons bestreichen und bis zu dem gegenüber gelegenen Ufer schiessen könne, sodass nichts von Galeeren in das Haff eingehen kann, ohne die Canons der Festung zu passiren.
Wollte hergegen der Feind seinen Marsch landwärts nehmen, so als wenn er gerade auf Tilsit marschiren wollte, so muss derselbe eine entsetzliche Menge von Bagage mitnehmen, sodass solcher der Orten mit seinen Pferden ohnmöglich wird subsistiren können.
3. Empfänget der General Lehwaldt das Detail von denen Pferden hierbei, welche er alsdann aus dem Lande ausschreiben und zusammenbringen lassen muss, daher er in Zeiten seine Repartition zu machen hat, wie er solche erforderlichen Falls ausschreiben lassen und gleich zusammenhaben kann. Dass sonsten Se. Königl. Majestät eine so grosse Menge Pferde aus dem Lande nehmen, geschiehet einentheils, um dem Feind die Difficultäten von seinem Marsch zu verdoppeln, anderntheils aber, weil doch das Land alsdenn seinem Ruin exponiret ist und es allemal besser, dass solche Pferde zu Sr. Königl. Majestät Dienst kommen, als dass der Feind selbige nehme.
4. Alle und jede Gelder, so in denen dortigen königlichen Kassen alsdenn befindlich seind, oder dahin noch einkommen, sie mögen Namen haben, wie sie wollen, muss er alsdenn einziehen und gegen seine Quittung zu sich nehmen, auch seine Kriegskasse daraus formiren.
5. Demnächst aber muss er sich mit allen denen Regimentern, so in Königsberg stehen, incl. dem Schorlemerschen Regiment, denen nach Königsberg gekommenen drei Garnisonregimentern, desgleichen mit den Ruesch'schen und Stoschischen Regimentern, auch mit dem Billerbeckschen Husarenregiment, sich hinter den Pregelfluss, zwischen Wehlau und Insterburg setzen; die Regimenter von Schlichting und Kalnein aber