<485> dörfte. Sollte derselbe jedennoch weiter gehen wollen, so ist nicht wohl abzusehen, wie selbiger werde subsistiren können, daferne er sich nicht immer zunächst der Seeküste hält.
Geschiehet solches nun, so kann der General Lehwaldt zu Marienwerder vollenkommen abwarten, bis die Russen in Elbing sein werden, bevor dass er nöthig hat von dar wegzugehen. Wann aber solches geschehen muss, so muss er alsdenn den nächsten Marsch nach Pommern, und zwar gegen Wutzkow, Lupow und dergleichen Orten, nehmen. Bei seinem Marsch durch Polen muss er an Lebensmitteln alles, was er nur kann, mitnehmen.
11. Das allerhauptsächlichste, so derselbe bei allen diesen Begebenheiten zu beobachten haben wird, ist, dass er allemal sehr gute Nachrichten vom Feinde habe und von seinen Bewegungen accurat instruiret sei. Weil aber der General Lehwaldt nicht nur die Einwohner des ganzen Landes vor sich hat, auch die beiden Husarenregimenter zu seiner Disposition seind, so wird es ihm ganz leicht sein, davon Nachrichten zu bekommen und durch beide nurgedachte Mittel zu erfahren, was er zu wissen nöthig hat, ohne dass der Feind im Stande sein wird, es zu behindern.
12. Se. Königl. Majestät werden ihn hiernächst auch benachrichtigen, was vor ein General das Kommando über das in Pommern zu formirende Corps bekommen wird, welchem Sie alsdenn auch den Chiffre, so ihm, dem General Lehwaldt, gegeben worden, communiciren werden, auf dass er mit demselben in Chiffres correspondiren kann.
13. Obwohl nach der jetzigen Situation derer Affairen zu vermuthen ist, dass die Ruhe in Norden noch werde erhalten werden können, und dass wenigstens Se. Königl. Majestät noch allemal Zeit genug haben werden, ihn informiren zu können, was er zu thun hat, sodass derselbe sich mit allen vorermeldeten Arrangements nicht übereilen darf, so haben Höchstdieselbe dennoch vor gut gefunden, ihm indess Dero Capitain und Flügeladjutanten von Goltz zuzusenden, auf dass dieser ihm darunter in allen Stücken an die Hand gehen und er denselben, insonderheit bei denen Ausschreibungen der Pferde und Knechte vom Lande, ingleichen bei den auszuschreibenden Proviantlieferungen und bei allen denen übrigen Veranstaltungen bestens assistiren könne.
Und da Se. Königl. Majestät nur ermeldetem Capitain von Goltz nicht nur diese schriftliche Instruction mitgeben, sondern ihn auch über alle Umstände mündlich instruiret haben, dabei von seiner Capacité und Dextérité vollenkommen versichert seind, als kann der General Lehwaldt mit demselben von allem und jedem, so in seinen Ordres und geheimen Instructionen enthalten, ganz vertrauet sprechen; ausser demselben aber muss der General Lehwaldt an keinen Menschen auf der Welt, er sei wer er wolle, das allergeringste von allen diesen Sachen sagen, noch sich etwas davon äussern, vielmehr alles zum höchsten geheim halten. Es ist auch nöthig, dass der General Lehwaldt sich mit dem p. von